Zusammenfassung
Die Masterprüfung ist an jener Institution abzulegen, welche die Heimatinstitution der Betreuungsperson ist.
Die Masterprüfung besteht aus drei Teilen:
- eine Defensio der Masterarbeit, in der Regel der/die Betreuer*in der Masterarbeit
- eine mündliche Prüfung aus dem zweiten Fach des Studierenden
- ein bildungswissenschaftlicher Teil