• Zusammenfassung

      Die Masterprüfung ist an jener Institution abzulegen, welche die Heimatinstitution der Betreuungsperson ist.

      Die Masterprüfung besteht aus drei Teilen:

      • eine Defensio der Masterarbeit, in der Regel der/die Betreuer*in der Masterarbeit
      • eine mündliche Prüfung aus dem zweiten Fach des Studierenden
      • ein bildungswissenschaftlicher Teil