Erste Überlegungen zur Masterarbeit können durchaus schon im 1. Masterstudienjahr angestellt werden
- Welche Thematik?
- Welche Forschungsfragen?
- Welche*r Betreuer*in?
In einem Entwicklungsprozess gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson entwickeln Sie eine Themenstellung, die in der Heimatinstitution der Betreuungsperson eingereicht werden muss. Wird dem binnen einer bestimmten Zeitfrist nicht widersprochen, gilt sie als angenommen.
Für die Masterarbeit ist ein Arbeitsrahmen von etwa sechs Monate Zeit (ab der offiziellen Einreichung der Themenstellung) in Betracht zu ziehen.