Kursthemen
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Erste Überlegungen zur Masterarbeit können durchaus schon im 1. Masterstudienjahr angestellt werden
- Welche Thematik?
- Welche Forschungsfragen?
- Welche*r Betreuer*in?
In einem Entwicklungsprozess gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson entwickeln Sie eine Themenstellung, die in der Heimatinstitution der Betreuungsperson eingereicht werden muss. Wird dem binnen einer bestimmten Zeitfrist nicht widersprochen, gilt sie als angenommen.
Für die Masterarbeit ist ein Arbeitsrahmen von etwa sechs Monate Zeit (ab der offiziellen Einreichung der Themenstellung) in Betracht zu ziehen.
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Das Einreichprozedere bei Masterarbeiten ist an allen Institutionen ähnlich, aber nicht exakt gleich. Bitte lesen Sie auf den nächsten Seiten weiter. Die Betreuungsperson informiert Sie auch über die Genehmigung, das Formular der Antragsstellung und den Ablauf.
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