Überschuldung in Österreich- Informationstext (M2)
Insgesamt sind in Österreich hunderttausende Personen überschuldet. Dies bedeutet, dass
sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Schulden aus eigener Kraft zurückzuzahlen. Mit 65 %
der Überschuldeten sind Männer deutlich öfters betroffen als Frauen (35 %).
Die Folge von Überschuldung ist in vielen Fällen eine Zwangsversteigerung des Eigentums
der betroffenen Personen (= Schuldner/in). Falls jemand seine/ihre Schulden nicht
zurückzahlt, kann ein Gericht eine Versteigung von Gegenständen (z.B. Fernseher, Möbel)
bewilligen. Diese Gegenstände werden an die Meistbietenden verkauft und mit dem Erlös
werden die Schulden bezahlt. Diese Versteigerungen werden auf einer Homepage*
veröffentlicht.
Reicht dies für das Zurückzahlen der Schulden nicht aus und kommt es zu keiner Einigung
mit jenen Personen bzw. Unternehmen bei denen der/die Betroffene verschuldet ist
(= Gläubiger/in), kann Privatkonkurs angemeldet werden. Bei einem Privatkonkurs wird fünf
Jahre lang das gesamte Einkommen einbehalten, das nicht unbedingt zum Leben benötigt
wird. Nach den fünf Jahren werden die restlichen Schulden erlassen. Das bedeutet die
Person hat dann keine Schulden mehr. Dadurch bekommen Privatpersonen die Möglichkeit,
ihren Schuldenberg abzubauen.
Im Jahr 2018 waren 10.024 Personen in Österreich von einem Privatkonkurs betroffen. Ein
Privatkonkurs hat unter anderem zur Folge, dass der bzw. die Betroffene mit Namen,
Adresse und Geburtsdatum im Internet* veröffentlicht wird und dass das Bankkonto teilweise
gesperrt wird.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK). 2019: Ausweg gesucht. Schulden und Privatkonkurs. URL: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/
Download?publicationId=269 Zugriff: 04.04.2020)