M2 - Überschuldung in Österreich
Insgesamt sind in Österreich hunderttausende Personen überschuldet.
Dies bedeutet, dass sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Schulden aus
eigener Kraft zurückzuzahlen. Mit 65 % der Überschuldeten sind Männer
deutlich öfters betroffen als Frauen (35 %).
Die Folge von Überschuldung ist in vielen Fällen eine Zwangsversteigerung
des Eigentums der betroffenen Personen (= Schuldner/in). Falls jemand
seine*ihre Schulden nicht zurückzahlt, kann ein Gericht eine Versteigung
von Gegenständen (z. B. Fernseher, Möbel) bewilligen. Diese Gegenstände
werden an die Meistbietenden verkauft und mit dem Erlös werden die Schulden
bezahlt. Diese Versteigerungen werden auf einer Homepage veröffentlicht.
Reicht dies für das Zurückzahlen der Schulden nicht aus und kommt es zu
keiner Einigung mit jenen Personen bzw. Unternehmen bei denen der*die
Betroffene verschuldet ist (= Gläubiger/in), kann Privatkonkurs angemeldet
werden. Bei einem Privatkonkurs wird fünf Jahre lang das gesamte Einkommen
einbehalten, das nicht unbedingt zum Leben benötigt wird. Nach den fünf Jahren
werden die restlichen Schulden erlassen. Das bedeutet die Person hat dann
keine Schulden mehr. Dadurch bekommen Privatpersonen die Möglichkeit,
ihren Schuldenberg abzubauen.
Im Jahr 2018 waren 10.024 Personen in Österreich von einem Privatkonkurs
betroffen. Ein Privatkonkurs hat unter anderem zur Folge, dass der*die Betroffene
mit Namen, Adresse und Geburtsdatum im Internet veröffentlicht wird und dass
das Bankkonto teilweise gesperrt wird.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK). 2019: Ausweg gesucht. Schulden und Privatkonkurs. https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/
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