„Mit der Verbreitung der Menschenrechte hat sich in der modernen Gesellschaft die Denkweise durchgesetzt, dass alle Menschen qua Geburt ein Anrecht darauf haben, Teil der Gesellschaft zu sein“ (Kühl, 2011, S.17). Die Menschenrechte haben für alle zu gelten und es ist nicht möglich jemanden als „Unperson“ zu behandeln, jedoch wird in der Praxis immer wieder davon abgewichen. Des Weiteren kann eine moderne Gesellschaft seine Mitbürger nicht einfach ausschließen, jedoch setzen manche Staaten immer noch auf Prinzipien der Tötung und Verbannung und müssen sich dann dem Vorwurf der Rückständigkeit stellen (Kühl, 2011, S.17).
Autorin: Lisa Prameshuber
Beispiel mit Gemeinwohlbezug:
Ein Beispiel für Mitgliedschaft mit Gemeinwohlbezug ist die Inkludierung aller Menschen in die Gemeinschaft. Damit versteht sich, dass alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Eigenschaften in der Gemeinschaft akzeptiert und aufgenommen werden. Wer Hilfe benötigt, bekommt sich auch und wird nicht von der Gemeinschaft ausgeschlossen.