Darunter versteht man die Androhung von Gewalt zur Durchsetzung von Erwartungen gegenüber Organisationsmitgliedern (Kühl, 2001, S.31.). Die Organisationen üben Zwang aus, wenn sie den Exit von Mitgliedern nur zu bestimmten Bedingungen zu lassen, Ziel ist es die Exit-Kosten möglichst hoch anzusetzen, sodass Mitglieder den Austritt aus der Organisation in der Regel nicht als Option betrachten (Kühl, 2001. S.31.). Zwangsmaßnahmen werden heutzutage meist nur in Armeen und ähnlichen Institutionen angewandt. (vgl. ebd).
(Autor: Lukas Grill)
Beispiel mit Gemeinwohlbezug
Organisationen, die mit Zivildienern versorgt werden und dem Gemeinwohl dienen, verfügen mitunter durch Zwang über ihre Mitglieder. Oftmals entscheiden sich die jungen Zivildiener zwar freiwillig für den Zivildienst, andere wiederum leisten ihn nur ab, da sie sonst mit Konsequenzen zu strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.