"Funktionalität einer generalisierten Mitgliedschaftserwartung"
"Funktionalität einer generalisierten Mitgliedschaftserwartung"
Der Handlungsspielraum bzw. die Bewegungsfreiheit einer Organisation, lebt von der Ausführung der zugewiesenen Aufgaben durch die Mitglieder. Diese Form der Führung einer Organisation verhindert zwar das Mitspracherecht von Mitgliedern, lässt jedoch schnelle Veränderungen bzw. Anpassungen von Arbeitsabläufen zu (Kühl 2011: 36-37).
Beispiel mit Gemeinwohlbezug:
Ein Sinnbild für Gemeinwohl ist das Rote Kreuz. Neben einer Vielzahl an Aufgaben die diese Organisation bewältigt, ist auch der Rettungsdienst eine davon. Rettungssanitäter*innen, egal ob ehrenamtlich oder beruflich, verpflichten sich einerseits eine gewisse Anzahl an Stunden im Jahr zu leisten und andererseits jährliche Pflichtfortbildungen zu absolvieren. Bei diesen Pflichtfortbildungen kommt es nicht selten vor, dass neue Lehrmeinungen geschult werden. So kann es vorkommen, dass gewisse Abläufe, die man seit Jahren trainiert und an Patient*innen umgesetzt hat, von "heute auf morgen" auf den Kopf gestellt werden. Da die Funktion als Rettungssanitäter*in nicht leichtfertig aufgegeben wird, werden diese Pflichtstunden sowie Pflichtfortbildungen von den Mitgliedern auch widerstandslos mitgetragen.