Das Grundprinzip der "Unterwachung" der Vorgesetzten ist das Abgeben von Kompetenzen an Mitarbeiter*innen. Ziel ist es der Führungskraft den Rücken freizuhalten bzw. Informationen für die Vorgesetzten zu sammeln und entweder daraus selbst Entscheidungen zu treffen bzw. diese lediglich von der Führungskraft absegnen zu lassen (Kühl 2011: 81-84).