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formale Arbeitsteilung

Die formal festgelegte Arbeitsteilung determiniert die Zuweisung von Tätigkeiten, wobei sie sowohl festlegt, welche Aufgaben von Individuen ausgeführt werden müssen, als auch bestimmt, welche Arbeiten von diesen nicht verrichtet werden müssen. Diese Regelungen beschränken die Möglichkeit einer eigenmächtigen Erledigung, selbst wenn der Wille dazu vorhanden ist (Kühl, 2011: 99).

 Autor: Manuel Brandhuber

 

Gemeinwohlbezug Beispiel:
gemeinnützige Organisation, die sich auf die Bereitstellung von Bildungsdienstleistungen für benachteiligte Gemeinschaften konzentriert:

Die festgelegte Arbeitsteilung bestimmt, welche Aufgaben von jedem Mitarbeiter ausgeführt werden müssen. Zum Beispiel ist es die Aufgabe des Lehrplanentwicklers, die pädagogischen Ziele und Inhalte festzulegen, während die Mitarbeiter für die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien sicherstellen, dass die Ressourcen den pädagogischen Zielen entsprechen. Gleichzeitig bestimmt die formale Arbeitsteilung auch, welche Arbeiten von diesen Mitarbeitern nicht verrichtet werden müssen. Der Lehrplanentwickler muss sich beispielsweise nicht mit der Beschaffung von Unterrichtsressourcen befassen, da dies nicht zu seinen zugewiesenen Aufgaben gehört. Diese formalen Regelungen beschränken die Möglichkeit einer eigenmächtigen Erledigung von Aufgaben, selbst wenn der Wille dazu vorhanden ist. Ein Lehrplanentwickler kann beispielsweise nicht eigenmächtig entscheiden, den Fokus des Lehrplans zu ändern, da dies die festgelegten Strukturen und Prozesse beeinträchtigen würde. Durch diese formale Arbeitsteilung kann die Organisation effizienter arbeiten, klare Bildungsziele verfolgen und sicherstellen, dass die Ressourcen optimal genutzt werden, um einen positiven Beitrag zum Gemeinwohl, nämlich der Verbesserung der Bildungschancen benachteiligter Gemeinschaften, zu leisten.

 

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