Individuen, können trotz von der Organisation standardisierter Arbeitsprozesse vorgegebenen Tätigkeiten, abweichen. Mit Mitglieder einer Organisation sollen sich entsprechend der Formalstruktur verhalten, was zu einer reibungslosen und rechtfertigungsfreien Umsetzung führt. Weichen Mitglieder von Formalstrukturen ab, stehen sie in der Rechtfertigungspflicht, und müssten Argumentieren, wie sie damit der Organisation nutzen. (Kühl, 2011, S. 101f)