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Europäische Kommission

Der Hauptsitz der Europäischen Kommission ist in Brüssel, daneben gibt es noch Dienststellen in Luxemburg und die Vertretungen in allen EU-Staaten.

Pro Mitgliedstaat wird ein Vertreter in die Europäische Kommission entsandt, die dann im Interesse der gesamten Union handeln und keine Anweisungen von nationalen Regierungen annehmen.

Alle fünf Jahre wird nach der Wahl des Europäischen Parlaments auch die Kommission neu besetzt.

Dabei wird folgendermaßen vorgegangen:

  • Die Regierungen bestimmen gemeinsam den neuen Präsidenten der Kommission.
  • Der designierte Kommissionspräsident wird anschließend vom Parlament bestätigt.
  • Der designierte Kommissionspräsident wählt dann in Gesprächen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die anderen Mitglieder der Kommission aus.
  • Das neue Parlament befragt daraufhin jedes einzelne designierte Kommissionsmitglied und gibt seine Stellungnahme zum gesamten Kollegium ab. Sobald die Zustimmung erfolgt ist, kann die neue Kommission offiziell ihre Arbeit aufnehmen.“

 

Der derzeitige Präsident ist Jean-Claude Juncker. Er verteilt die Politikfelder an die einzelnen Kommissare und hat jederzeit das Recht auf Umverteilung.

 

Der österreichische EU-Kommissar

Johannes Hahn (ÖVP) ist seit 1. November 2014 Kommissar für Erweiterungsverhandlungen und europäische Nachbarschaftspolitik in der Kommission Juncker.

 

Aufgaben

  • Sie macht Rechtsvorschläge, die an das Parlament und den Rat weitergeleitet werden.
  • Sie ist für die Umsetzung der EU-Politik und die Haushaltsverwaltung verantwortlich.
  • Gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof sorgt sie für die Einhaltung des EU-Rechts.
  • Auf internationaler Ebene vertritt sie die Europäische Union.

 

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU und Initiatorin von Vorschlägen für Rechtsvorschriften, sie hat das „Initiativrecht“!

Sie agiert unabhängig von den nationalen Regierungen und vertritt bzw. wahrt die Interessen der gesamten EU.

Ihre Aufgabe ist es, Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften zu erarbeiten, und diese werden dann sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Um Vorschläge zu erarbeiten, müssen zuerst die neuen Gegebenheiten und Probleme, die sich in Europa entwickeln, beobachtet werden und dann müssen sich die Mitglieder überlegen, wie diese in EU-Vorschriften behandelt werden können. Damit dies gelingt, sind sie ständig mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie mit dem Ausschuss der Regionen in Kontakt und beobachten die nationalen Parlamente und Regierungen. Erst wenn klar ist, dass die Lösung der Probleme besser auf EU-Ebene als auf nationaler Ebene gelöst werden kann, setzt ihr Handeln ein à Subsidiaritätsprinzip!

 

Gleichzeitig achtet sie darauf, ob die Beschlüsse des Parlaments und des Rates auch umgesetzt werden. Sie ist zugleich Exekutivorgan und somit für die Verwaltung, Ausführung und Kontrolle des EU-Haushalts zuständig (in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof).

In den Bereichen Agrarpolitik, Fischerei, Energie, regionale Entwicklung und Umwelt sowie bei den Jugend- und Bildungsprogrammen (Erasmus) setzt die Europäische Kommission die Beschlüsse von Parlament und Rat um. Sie kann Fusionsansuchen von Unternehmen ablehnen,

wenn sie der Meinung ist, dass dadurch Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten sind.

Verstößt ein Staat gegen das EU-Recht, leitet die Europäische Kommission ein so genanntes „Vertragsverletzungsverfahren“ ein. Wird nach zweimaligem Einschreiten das Problem auf nationaler Ebene nicht gelöst, wird der Europäische Gerichtshof eingeschaltet.

Die Kommission nimmt an allen Tagungen des Parlaments teil, ihre Aufgabe ist es, ihre Politik zu erläutern und zu begründen. Zusätzlich ist es ihre Pflicht, auf schriftliche und mündliche Anfragen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu antworten. Sie ist sozusagen das Sprachrohr der EU auf internationaler Ebene.

Die Kommission tritt wöchentlich zusammen, jeder Tagesordnungspunkt wird vom, für dieses Thema zuständigen Kommissionsmitglied, erläutert. Dann folgt die Beschlussfassung.

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