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E

Europäische Kommission

Der Hauptsitz der Europäischen Kommission ist in Brüssel, daneben gibt es noch Dienststellen in Luxemburg und die Vertretungen in allen EU-Staaten.

Pro Mitgliedstaat wird ein Vertreter in die Europäische Kommission entsandt, die dann im Interesse der gesamten Union handeln und keine Anweisungen von nationalen Regierungen annehmen.

Alle fünf Jahre wird nach der Wahl des Europäischen Parlaments auch die Kommission neu besetzt.

Dabei wird folgendermaßen vorgegangen:

  • Die Regierungen bestimmen gemeinsam den neuen Präsidenten der Kommission.
  • Der designierte Kommissionspräsident wird anschließend vom Parlament bestätigt.
  • Der designierte Kommissionspräsident wählt dann in Gesprächen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die anderen Mitglieder der Kommission aus.
  • Das neue Parlament befragt daraufhin jedes einzelne designierte Kommissionsmitglied und gibt seine Stellungnahme zum gesamten Kollegium ab. Sobald die Zustimmung erfolgt ist, kann die neue Kommission offiziell ihre Arbeit aufnehmen.“

 

Der derzeitige Präsident ist Jean-Claude Juncker. Er verteilt die Politikfelder an die einzelnen Kommissare und hat jederzeit das Recht auf Umverteilung.

 

Der österreichische EU-Kommissar

Johannes Hahn (ÖVP) ist seit 1. November 2014 Kommissar für Erweiterungsverhandlungen und europäische Nachbarschaftspolitik in der Kommission Juncker.

 

Aufgaben

  • Sie macht Rechtsvorschläge, die an das Parlament und den Rat weitergeleitet werden.
  • Sie ist für die Umsetzung der EU-Politik und die Haushaltsverwaltung verantwortlich.
  • Gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof sorgt sie für die Einhaltung des EU-Rechts.
  • Auf internationaler Ebene vertritt sie die Europäische Union.

 

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU und Initiatorin von Vorschlägen für Rechtsvorschriften, sie hat das „Initiativrecht“!

Sie agiert unabhängig von den nationalen Regierungen und vertritt bzw. wahrt die Interessen der gesamten EU.

Ihre Aufgabe ist es, Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften zu erarbeiten, und diese werden dann sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Um Vorschläge zu erarbeiten, müssen zuerst die neuen Gegebenheiten und Probleme, die sich in Europa entwickeln, beobachtet werden und dann müssen sich die Mitglieder überlegen, wie diese in EU-Vorschriften behandelt werden können. Damit dies gelingt, sind sie ständig mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie mit dem Ausschuss der Regionen in Kontakt und beobachten die nationalen Parlamente und Regierungen. Erst wenn klar ist, dass die Lösung der Probleme besser auf EU-Ebene als auf nationaler Ebene gelöst werden kann, setzt ihr Handeln ein à Subsidiaritätsprinzip!

 

Gleichzeitig achtet sie darauf, ob die Beschlüsse des Parlaments und des Rates auch umgesetzt werden. Sie ist zugleich Exekutivorgan und somit für die Verwaltung, Ausführung und Kontrolle des EU-Haushalts zuständig (in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof).

In den Bereichen Agrarpolitik, Fischerei, Energie, regionale Entwicklung und Umwelt sowie bei den Jugend- und Bildungsprogrammen (Erasmus) setzt die Europäische Kommission die Beschlüsse von Parlament und Rat um. Sie kann Fusionsansuchen von Unternehmen ablehnen,

wenn sie der Meinung ist, dass dadurch Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten sind.

Verstößt ein Staat gegen das EU-Recht, leitet die Europäische Kommission ein so genanntes „Vertragsverletzungsverfahren“ ein. Wird nach zweimaligem Einschreiten das Problem auf nationaler Ebene nicht gelöst, wird der Europäische Gerichtshof eingeschaltet.

Die Kommission nimmt an allen Tagungen des Parlaments teil, ihre Aufgabe ist es, ihre Politik zu erläutern und zu begründen. Zusätzlich ist es ihre Pflicht, auf schriftliche und mündliche Anfragen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu antworten. Sie ist sozusagen das Sprachrohr der EU auf internationaler Ebene.

Die Kommission tritt wöchentlich zusammen, jeder Tagesordnungspunkt wird vom, für dieses Thema zuständigen Kommissionsmitglied, erläutert. Dann folgt die Beschlussfassung.


Europäischer Rat

Dieses Gremium setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedsstaaten, seinem gewählten Präsidenten, sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission (Jean-Claude Junker) und dem Hohen Vertreter der Außen- und Sicherheitspolitik (Federica Mogherini) zusammen. An der Spitze steht der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk. Dieser wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt. Es steht ihm/ihr eine zweite Amtsperiode zu. Amtsinhaber ist derzeit der Pole Donald Tusk. Seine Aufgabe besteht darin, für Kontinuität zu sorgen und die Arbeit des Europäischen Rates zu koordinieren.                                                                 

Der Europäische Rat ist die oberste politische Institution der EU.

Die Staats- und Regierungschefs sowie die oben angeführten führenden Personen kommen mindestens vier Mal jährlich (in Brüssel) zusammen. Diese Treffen werden auch „Gipfeltreffen“ genannt. Kommissionspräsident und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik besitzen kein Stimmrecht, eben so wenig wie der Präsident.  Dabei werden die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten festgelegt. Außerdem werden Grundsteine für die wichtigsten politischen Initiativen der EU gelegt und er fasst Beschlüsse über wichtige Fragen, die auf Ministerebene keinen Konsens gefunden haben. Im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik befasst er sich auch mit Koordinierungsfragen hinsichtlich der Außenpolitik der EU-Mitgliedsstaaten und versucht bei Unstimmigkeiten, einen Konsens herzustellen.

 Zusammenfassend die Aufgaben des Europäischen Rates:

  •  Er entscheidet über die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik und ihre Prioritätenohne für die Erlassung von Rechtsvorschriften befugt zu sein,
  •  befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können,
  •  legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU fest und berücksichtigt dabei die strategischen Interessen der EU und Fragen der Verteidigungspolitik, ernennt und bestimmt Kandidaten für bestimmte wichtige Positionen auf EU-Ebene, zum Beispiel die Europäische Zentralbank oder die Kommission.

 

Zu jedem Thema kann der Europäische Rat

  • die Europäische Kommission ersuchen, einen relevanten Lösungsvorschlag zu erarbeiten oder
  • die Angelegenheit an die Fachminister der EU-Länder im Rat der EU weiterleiten.

 


Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die einzige Organisation, deren Mitglieder von den Bürgern und Bürgerinnen der Mitgliedsstaaten direkt gewählt werden. Ihre Aufgabe besteht darin, sich für die Grund- und Menschenrechte der Bürger einzusetzen. 

1979 fanden die ersten direkten Wahlen statt, seither wird alle fünf Jahre gewählt. Die nächsten Wahlen finden am 26 Mai 2019 statt.

Der durch das Europäische Parlament auf fünf Jahre gewählte Präsident des Europäischen Parlaments ist derzeit Antonio Tajani

 

Aufgaben und Ziele

Allgemein gesehen, engagiert sich das Europäische Parlament für den sozialen Ausgleich in Europa, sorgt für den Abbau der Arbeitslosigkeit und forciert das wirtschaftliche Wachstum in allen Mitgliedstaaten. Im internationalen Bereich achtet sie auf den Schutz und die Förderung der Menschenrechte.

 

  • Rechtsvorschriften

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union bilden zusammen das gesetzgebende Gremium der EU, und es stellt sicher, dass die Arbeitsweisen der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgen.

 

Reisefreiheit, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, Umwelt und die meisten Bereiche der Wirtschaft sind die vorrangigen Themen. Die Mitgliedstaaten besitzen aber ein Vetorecht bei bestimmten Rechtsvorschriften, wie in den Bereichen Steuern, Außenpolitik und Verteidigung.

In den Bereichen Bildung (Erasmus) und Kultur greift sie unterstützend ein, obwohl die Zuständigkeit bei den nationalen Parlamenten liegt.

 

  • Haushalt

Auch in dieser Angelegenheit teilen sich das Europäische Parlament und der Rat die Haushaltsbefugnisse. Der EU-Haushaltsrahmen für 2014-2020 beträgt maximal 960 Mrd. EURO.

 

  • Kontrolle

„Das Europäische Parlament wacht über die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel. Bei der Nominierung des Präsidenten der Europäischen Kommission werden die Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament berücksichtigt. Das Parlament muss jedoch den Kommissionspräsidenten wählen und die Ernennung der Kommission genehmigen. Außerdem kann das Parlament die Kommission dazu zwingen, ihr Amt niederzulegen. Die Mitglieder der Kommission müssen häufig ihre politischen Maßnahmen vor dem Europäischen Parlament verteidigen.

 

Sitz des Europäischen Parlaments

Der Sitz des Parlaments ist in Straßburg, wo jährlich 12 Plenarsitzungen angesetzt sind. In Brüssel finden zusätzlich zu einigen Plenarsitzungen auch Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt. Im Europäischen Parlament werden 24 Sprachen gesprochen.

 

Anzahl der Abgeordneten

Das Europäische Parlament setzt sich aus einer bestimmten Anzahl von Abgeordneten der Mitgliedstaaten zusammen. Diese richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl der einzelnen Mitgliedstaaten. Pro Land dürfen es aber nicht weniger als sechs und nicht mehr als 96 Abgeordnete sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten wurde im Vertrag von Lissabon auf 751 festgesetzt. Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen und nicht nach ihrem Herkunftsland gruppiert.

Für die Legislaturperiode zwischen 2014-2019 sind 18 österreichische Abgeordnete zum EU-Parlament nominiert: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 3 GRÜNE, 1 NEOS


R

Rat der Europäischen Union

Diese Organisation zählt zu den wichtigsten Entscheidungsgremien der EU und ist zugleich die „Stimme“ der Mitgliedsstaaten. An den Tagungen nimmt der jeweils zuständige Minister aus den nationalen Regierungen teil.

Den Vorsitz führt dabei der/die zuständige Minister/Ministerin des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates, das turnusgemäß den EU-Ratsvorsitz innehat. Wenn es um die Außen- und Sicherheitspolitik geht, übernimmt die Hohe Vertreterin der Union, Frau Frederica Mogherini, den Vorsitz. Ihre Funktionsperiode entspricht jener der Europäischen Kommission. 

Der Sitz des Rates der EU ist in Brüssel. Alle sechs Monate wird der EU-Vorsitz von einem anderen EU-Mitgliedsland übernommen.

Bei den Zusammenkünften der Minister/innen aus allen EU-Ländern werden Rechtsvorschriften diskutiert, abgeändert und angenommen, und sie versuchen die Politikbereiche zu koordinieren. Sie haben von den nationalen Regierungen die Befugnis, verbindlich zu handeln. Somit steht die Unterschrift eines Ministers für die Unterschrift der gesamten Regierung und die Minister sind sowohl dem nationalen Parlament als auch den von ihnen vertretenen Bürgern politisch verantwortlich. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Europäischen Union das Hauptbeschlussorgan.

 Aufgaben

  • Verabschiedung der EU-Rechtsvorschriften, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, auf Grund von Vorschlägen der Europäischen Kommission.
  • Er koordiniert die politischen Maßnahmen der EU-Länder und sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten.
  • Abschluss internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen.
  • Genehmigung des Haushaltsplanes der EU gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
  • Auf der Grundlage der vom Europäischen Rat beschlossenen Leitlinien legt er die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) fest und führt sie aus.
  • Koordination der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und Polizeikräften.

Den Hauptteil der Tätigkeiten des Rates nimmt die Verabschiedung von Rechtsvorschriften in Bereichen, in denen die EU-Staaten ihre Souveränität gebündelt haben, ein. Meistens passiert dies im Mitentscheidungsverfahren, das soviel heißt, wie der Rechtsakt wird gemeinsam von Rat und Parlament auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags verabschiedet.

Der Rat beschließt, je nach Sachgebiet, mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig.

Er kann nur abstimmen, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. 

Alle Beratungen und Abstimmungen sind öffentlich und für Beschlüsse ist normaler Weise eine qualifizierte Mehrheit erforderlich (d. h. 55 % aller Länder, bei den derzeit 28 Mitgliedstaaten sind dies 16 Länder, die außerdem mindestens 65 % der EU-Gesamtbevölkerung stellen).

Damit ein Beschluss verhindert werden kann, müssen sich mindestens vier Länder, die 35% der EU-Gesamtbevölkerung stellen, dagegen aussprechen.

Für sensible Angelegenheiten (Außen-, Steuerpolitik, ..) ist Einstimmigkeit die Voraussetzung.

Bei verfahrenstechnischen und administrativen Angelegenheiten genügt eine einfache Mehrheit (15 von 28 Staaten müssen dafür stimmen).

 Hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik werden nicht nur Verteidigungsangelegenheiten koordiniert, sondern auch Krisenmanagement (humanitäre Hilfe, Rettungsmissionen), Friedensangelegenheiten und Friedenswiederherstellung in Krisengebieten fallen in ihr Resort.

 In deren Kompetenzbereich fällt auch die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, die daher eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit verlangt. Beispiele dafür sind die Sicherung der EU-Außengrenzen, Austausch der Informationen über die Bewegungen mutmaßlicher Drogenhändler oder Schleuser und die gleiche Behandlung bzw. Beurteilung von Asylwerbern.

Angestrebt wird die Errichtung eines ‚Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts’ innerhalb der EU-Grenzen.