Rat der Europäischen Union

Diese Organisation zählt zu den wichtigsten Entscheidungsgremien der EU und ist zugleich die „Stimme“ der Mitgliedsstaaten. An den Tagungen nimmt der jeweils zuständige Minister aus den nationalen Regierungen teil.

Den Vorsitz führt dabei der/die zuständige Minister/Ministerin des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates, das turnusgemäß den EU-Ratsvorsitz innehat. Wenn es um die Außen- und Sicherheitspolitik geht, übernimmt die Hohe Vertreterin der Union, Frau Frederica Mogherini, den Vorsitz. Ihre Funktionsperiode entspricht jener der Europäischen Kommission. 

Der Sitz des Rates der EU ist in Brüssel. Alle sechs Monate wird der EU-Vorsitz von einem anderen EU-Mitgliedsland übernommen.

Bei den Zusammenkünften der Minister/innen aus allen EU-Ländern werden Rechtsvorschriften diskutiert, abgeändert und angenommen, und sie versuchen die Politikbereiche zu koordinieren. Sie haben von den nationalen Regierungen die Befugnis, verbindlich zu handeln. Somit steht die Unterschrift eines Ministers für die Unterschrift der gesamten Regierung und die Minister sind sowohl dem nationalen Parlament als auch den von ihnen vertretenen Bürgern politisch verantwortlich. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Europäischen Union das Hauptbeschlussorgan.

 Aufgaben

  • Verabschiedung der EU-Rechtsvorschriften, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, auf Grund von Vorschlägen der Europäischen Kommission.
  • Er koordiniert die politischen Maßnahmen der EU-Länder und sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten.
  • Abschluss internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen.
  • Genehmigung des Haushaltsplanes der EU gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
  • Auf der Grundlage der vom Europäischen Rat beschlossenen Leitlinien legt er die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) fest und führt sie aus.
  • Koordination der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und Polizeikräften.

Den Hauptteil der Tätigkeiten des Rates nimmt die Verabschiedung von Rechtsvorschriften in Bereichen, in denen die EU-Staaten ihre Souveränität gebündelt haben, ein. Meistens passiert dies im Mitentscheidungsverfahren, das soviel heißt, wie der Rechtsakt wird gemeinsam von Rat und Parlament auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags verabschiedet.

Der Rat beschließt, je nach Sachgebiet, mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig.

Er kann nur abstimmen, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. 

Alle Beratungen und Abstimmungen sind öffentlich und für Beschlüsse ist normaler Weise eine qualifizierte Mehrheit erforderlich (d. h. 55 % aller Länder, bei den derzeit 28 Mitgliedstaaten sind dies 16 Länder, die außerdem mindestens 65 % der EU-Gesamtbevölkerung stellen).

Damit ein Beschluss verhindert werden kann, müssen sich mindestens vier Länder, die 35% der EU-Gesamtbevölkerung stellen, dagegen aussprechen.

Für sensible Angelegenheiten (Außen-, Steuerpolitik, ..) ist Einstimmigkeit die Voraussetzung.

Bei verfahrenstechnischen und administrativen Angelegenheiten genügt eine einfache Mehrheit (15 von 28 Staaten müssen dafür stimmen).

 Hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik werden nicht nur Verteidigungsangelegenheiten koordiniert, sondern auch Krisenmanagement (humanitäre Hilfe, Rettungsmissionen), Friedensangelegenheiten und Friedenswiederherstellung in Krisengebieten fallen in ihr Resort.

 In deren Kompetenzbereich fällt auch die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, die daher eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit verlangt. Beispiele dafür sind die Sicherung der EU-Außengrenzen, Austausch der Informationen über die Bewegungen mutmaßlicher Drogenhändler oder Schleuser und die gleiche Behandlung bzw. Beurteilung von Asylwerbern.

Angestrebt wird die Errichtung eines ‚Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts’ innerhalb der EU-Grenzen.

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