Subsidiarität strebt die Selbstbestimmung des Individuums an (gesellschaftlich, wirtschaftlich, politisch)

Das Subsidiaritätsprinzip legt eine genau definierte Rangfolge staatlich-gesellschaftlicher Maßnahmen fest und bestimmt die prinzipielle Nachrangigkeit der nächsten Ebene: Die jeweils größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit soll nur dann, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist, aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen. Hilfe zur Selbsthilfe soll aber immer das oberste Handlungsprinzip der jeweils übergeordneten Instanz sein.

Im Zusammenhang mit den Geolandportalen bedeutet das einerseits, dass der Staat selbst selbstbestimmend wirkt, indem er zum Beispiel die öffentliche Zugägnigkeit dieser Daten gewährleistet. Auch die Bundesländer weisen subsidiarität auf, da sie jeweils ihr eigenes Geolandportal verwalten. Und nicht zuletzt bezieht sich Subsidiarität hier auf das Individuum selbt. jeder erhält offenen Zugriff auf die Daten.

Zuletzt geändert: Mittwoch, 14. Juni 2017, 10:03