Gerechtigkeit & Wohnen Linz (Gruppe 4)
Gerechtigkeit & Wohnen Linz (Gruppe 4)
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Inhaltsübersicht
1. 1 Wohnstruktur in Linz [Bearbeiten]
1.1. 1.1 Wohnungsdichte im Bezirk Linz
2. 2 Miet- und Wohnrechte in Linz [Bearbeiten]
2.1. 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen und Konfliktpotentiale
2.1.1. 2.1.1 Mietrecht in Österreich
2.1.2. 2.1.2 Typische Konfliktursachen
2.2. 2.2 Lösungsansätze für Konflikte
2.2.1. 2.2.1 Meditation und Schlichtungsverfahren
2.2.2. 2.2.2 Juristische Verfahren
2.2.3. 2.2.3 Präventive Maßnahmen
2.3. 2.3 Fazit Miet- und Wohnrechte
3. 3 Aktuelle Projekte und Förderungen der Genossenschaften [Bearbeiten]
3.2. 3.2 Aktuelle Projekte und Förderungen durch Genossenschaften
3.3. 3.3 Soziale Förderungen und deren Bedeutung
3.4. 3.4 Sollten Neubauten verpflichtend barrierefrei sein?
4. 4 Obdachlosigkeit in Linz [Bearbeiten]
4.1. 4.1 Welche sozialen Einrichtungen gibt es?
4.2. 4.2 Wie kann Obdachlosigkeit nachhaltig bekämpft werden?
5. 5 Nutzung leerstehender Immobilien für soziale Zwecke [Bearbeiten]
5.1. 5.1 Bedeutung von Leerstand
5.2. 5.2 Strategisches Leerstandmanagement
5.2.1. 5.2.1 Mapping
5.2.2. 5.2.2 Matching
5.2.3. 5.2.3 Marketing
5.2.4. 5.2.4 Monitoring
6. 6 Gründe für Obdachlosigkeit [Bearbeiten]
7. 7 Rechte obdachloser Personen [Bearbeiten]
7.1. 7.1 Das Recht auf Wohnen und internationale Verpflichtungen
7.2. 7.2 “Homeless Bill of Rights”
Welche rechtlichen, sozialen und strukturellen Maßnahmen sind notwendig, um die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt in Linz zu bewältigen und Obdachlosigkeit nachhaltig zu reduzieren?
Seminar „Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten“
Wintersemester 2024/25
vorgelegt von
Luwy Selina, 52305385
Lehner Moritz, 12327328
Kammerer Leonie, 12427140
Pointinger Jana, 12329014
Kercso Dominik, 52211500
Pröll Florian, 12413784
Seminarleiter
Prof. Dr. habil. Pascal Goeke
Abgabedatum
17. Jänner 2025
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis............................................................................................................................ 1
1 Wohnstruktur in Linz................................................................................................................. 2
1.1 Wohnungsdichte im Bezirk Linz................................................................................................. 3
1.2 Räumliche Verteilung.............................................................................................................. 4
2 Miet- und Wohnrechte in Linz..................................................................................................... 5
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen und Konfliktpotentiale................................................................. 6
2.1.1 Mietrecht in Österreich..................................................................................................... 6
2.1.2 Typische Konfliktursachen................................................................................................. 7
2.2 Lösungsansätze für Konflikte.................................................................................................... 7
2.2.1 Meditation und Schlichtungsverfahren................................................................................ 7
2.2.2 Juristische Verfahren........................................................................................................ 7
2.2.3 Präventive Maßnahmen.................................................................................................... 8
2.3 Fazit Miet- und Wohnrechte..................................................................................................... 9
3 Aktuelle Projekte und Förderungen der Genossenschaften.............................................................. 9
3.1 Aktuelle Projekte und Förderungen der Genossenschaften: Soziale Wohninitiativen und Barrierefreiheit in Linz 10
3.2 Aktuelle Projekte und Förderungen durch Genossenschaften........................................................ 10
3.3 Soziale Förderungen und deren Bedeutung................................................................................ 11
3.4 Sollten Neubauten verpflichtend barrierefrei sein?...................................................................... 11
4 Obdachlosigkeit in Linz............................................................................................................. 12
4.1 Welche sozialen Einrichtungen gibt es?..................................................................................... 13
4.2 Wie kann Obdachlosigkeit nachhaltig bekämpft werden?............................................................. 14
5 Nutzung leerstehender Immobilien für soziale Zwecke.................................................................. 14
5.1 Bedeutung von Leerstand....................................................................................................... 15
5.2 Strategisches Leerstandmanagement....................................................................................... 15
5.2.1 Mapping...................................................................................................................... 16
5.2.2 Matching...................................................................................................................... 16
5.2.3 Marketing..................................................................................................................... 16
5.2.4 Monitoring................................................................................................................... 17
6 Gründe für Obdachlosigkeit..................................................................................................... 17
7 Rechte obdachloser Personen.................................................................................................. 18
7.1 Das Recht auf Wohnen und internationale Verpflichtungen......................................................... 19
7.2 “Homeless Bill of Rights”...................................................................................................... 19
8 Literaturverzeichnis................................................................................................................ 20
1 Wohnstruktur in Linz [Bearbeiten]
Der Immobilienmarkt in Linz hat sich in den letzten Jahren stark verändert, was eine Teuerung der Immobilienpreise in Linz zur Folge hat.
Die teuersten Wohngegenden in Linz sind erkennbar, wenn der Name der Gegend das Wort „Berg“ beinhaltet, wie beispielsweise Pöstlingberg, Freinberg, Römerberg oder Auberg. In diesen Vierteln gibt es mittlerweile keine Neubauten mehr, die unter 5000 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. Auch im Bereich des Stadtkerns liegen die Preise für Neubauwohnungen bei mindestens 3000 Euro je Quadratmeter.
Bei kleineren Neubauwohnungen ist es laut Immobilienmaklern einfacher Käufer für diese zu finden, da sie kostengünstiger sind. Der Linzer Immobilienmakler Stephan Hirsch erläutert, dass der Preis für die jeweilige Immobilie abhängig von der Lage ist und dass sich die Preisunterschiede je nach Grünlage oder Gebäudezustand richten.
Die Mietpreise in Linz liegen zwischen 8 bis 13 Euro je Quadratmeter, was sich insbesondere für viele Familien als finanzielle Herausforderung erweist. Anhand einer Studie der Arbeiterkammer wird ersichtlich, dass die Mietpreise in Österreich seit 2008 stark angestiegen sind, während die Gehälter keinen starken Anstieg erhielten.
Die Immobilienpreise im südlichen Teil von Linz, beispielsweise in der Neuen Heimat, Franckviertel, Ebelsberg oder Pichling liegen bei einem niedrigeren Preis, da in diesen Teilen vermehrt geförderte Wohnung angeboten werden. Allerdings sind die Wartezeiten bei geförderten Wohnbauten lang und deswegen nehmen viele eher das Angebot am freien Markt wahr.
Die Gegend zwischen Musiktheater, Herz-Jesu-Kirche und Andreas-Hofer-Platz erlangte in letzter Zeit immer mehr an Attraktivität, was insbesondere junge Menschen und Familien anzieht.
Letztendlich zeigt sich der Wohnungsmarkt in Linz als finanzielle Herausforderung, welche Familien dazu bringt, ihren Wohnort außerhalb von Linz zu verlegen. (Edlinger et al., 2018)
1.1 Wohnungsdichte im Bezirk Linz
Das Diagramm analysiert die Wohnungsdichte im Bezirk Linz, das am 1. Jänner 2024 von der Stadtforschung des Magistrats der Landeshauptstadt Linz veröffentlicht wurde. Die Daten werden in Prozent dargestellt und unterteilen sich in sechs Säulen, die den Hektaranteil der Wohnungen von 0 bis 100 Hektar darstellt.
Anhand der Statistik ist klar zu erkennen, dass die größte Fläche mit 64% eine Wohnungsdichte von 0 Wohnungen pro Hektar aufweist, was deutlich erkennbar macht, dass große Teile der Stadt unbebaut oder nicht zu Wohnzwecken dienen.
Flächen, die eine Wohnungsdichte von 1 – 10 Wohnungen je Hektar haben, liegen bei einem Wert von 13% und stehen prozentuell an dritter Stelle in der Grafik. Dieser Wert ist auf die ländlicheren oder wenig besiedelten Gegenden in Linz zurückzuführen
Rund 11 – 50 Wohnungen pro Hektar machen 14% der Stadtfläche in Linz aus und sind besonders anhand Einfamilienhäuser erkennbar.
Die dicht bebauten Stadtteile, die mit 51 – 100 Wohnungen je Hektar belegt sind, nehmen einen Wert von 7% ein. Grund hierfür könnten mehrstöckige Wohnhäuser sein.
Der geringste prozentuelle Anteil der Stadtfläche mit mehr als 100 Wohnungen je Hektar, entfällt auf 3%. Dieser Bereich beschränkt sich vermutlich auf das verbaute Stadtzentrum oder auch auf das Angebot an Wohnhäusern. (Stadt Linz, 2024)
Abbildung 1: Wohnungsdichte im Raum Linz
(Daten aus https://www.linz.at/zahlen/050_infrastruktur/080_gebaeudeundwohnungen/040_Wohnungen/#UEB5, 9.12.2024)
1.2 Räumliche Verteilung
Die Grafik zeigt die Verteilung der Altersgruppen im Bezirk Linz, welche am 1. Jänner 2024 von der Stadtforschung des Magistrats der Landeshauptstadt Linz veröffentlicht wurde. Die Daten werden in Prozent angegeben und anhand der farblichen Kennzeichnung können die Altersgruppen strukturiert abgelesen werden; 0- bis 5-Jährige werden gelb, 6- bis 14-Jährige rot, 15 – 59-Jährige blau und 60-Jährige und älter schwarz dargestellt. Das Kreisdiagramm, das rechts neben der Stadtkarte zu sehen ist, zeigt mit 61,1% die mehrheitliche Altersgruppe von 15- bis 59-Jährigen im Bezirk Linz an. Die Altersklasse von 6- bis 14-Jährigen machen in diesem Diagramm den kleinsten Prozentwert mit nur 8,1% aus.
Klar zu erkennen sind die deutlichen Unterschiede hinsichtlich der Altersstruktur. Im Linzer Stadtkern, Innenstadt und Bulgariplatz überwiegt die Altersgruppe 15- bis 59-Jährige stark.
Die Bereiche Kleinmünchen-Auwiesen und Neue Heimat sind prozentuell am stärksten von jüngeren Menschen geprägt, was auch einen Hinweis auf familienfreundliche Gebiete darlegt. In den Bezirken über der Donau, wie Pöstlingberg, St. Magdalena, Urfahr und Dornach-Auhof zeigt sich ein höherer Anteil an über 60-Jährigen, vergleichsweise mit anderen Linzer Bezirken. (Stadt Linz, 2024)
Abbildung 2: Verteilung der Altersgruppen
(Daten aus https://www.linz.at/zahlen/040_bevoelkerung/040_bevoelkerungsstruktur/020_RaeumlicheVerteilung/#gallery-1, 10.12.2024)
2 Miet- und Wohnrechte in Linz [Bearbeiten]
Die Miet- und Wohnrechte in Österreich regeln die Beziehungen zwischen Mietenden und Vermietenden und tragen wesentlich zur sozialen Stabilität bei. Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) bietet einen rechtlichen Rahmen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegt. Es schützt Mietende vor ungerechtfertigten Kündigungen und überhöhten Mieten und berücksichtigt zugleich die Interessen der Vermietenden (oesterreich.gv.at, o. J.).
In Linz, der drittgrößten Stadt Österreichs, ist die Nachfrage nach Wohnraum aufgrund des Bevölkerungswachstums besonders hoch. Um leistbares Wohnen zu fördern, führte die Stadt 2020 das "Linzer Modell" ein. Dieses verpflichtet Bauträger:innen, bei Neubauten einen Anteil der Wohnfläche für geförderten Wohnbau bereitzustellen, um sozialen Wohnraum in zentralen Lagen zu sichern und Spekulationen zu begrenzen (linz.at, o. J. a). Dennoch stellen hohe Mietpreise und begrenzter Wohnraum Herausforderungen dar, die oft zu Konflikten führen. Linz setzt daher auf innovative Wohnbauprojekte und soziale Initiativen, um ein ausgewogenes Wohnumfeld für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen.
Diese Arbeit untersucht Konfliktlösungsstrategien im Bereich der Miet- und Wohnrechte in Linz. Analysiert werden rechtliche und außergerichtliche Maßnahmen, um Konflikte zwischen Mietenden und Vermietenden zu lösen und das soziale Zusammenleben zu fördern.
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen und Konfliktpotentiale
2.1.1 Mietrecht in Österreich
Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) regelt die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumen und unterscheidet zwischen Vollanwendungsbereich, Teilanwendungsbereich und gänzlicher Ausnahme. Rechte und Pflichten von Mietenden und Vermietenden variieren je nach Anwendungsbereich.
Vollanwendungsbereich: Umfassender Schutz (z. B. Preis- und Kündigungsschutz), insbesondere für Altbauten (Baubewilligung vor 1. Juli 1953) und geförderte Neubauten (AK Niederösterreich, o. J.).
Teilanwendungsbereich: Vor allem Kündigungsschutz, keine Mietzinsbegrenzung. Betrifft nicht geförderte Neubauten (Baubewilligung nach dem 30. Juni 1953) (Immobilienscout 24, 1924).
Vollausnahme: Weder Preis- noch Kündigungsschutz, z. B. Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten (Mietverträge nach dem 31. Dezember 2001) (AK Niederösterreich, o. J.).
In Linz greifen diese Regelungen gemäß den genannten Kriterien. Kommunale Maßnahmen wie der Mietzinsdeckel der GWG Linz sollen Mietsteigerungen begrenzen (linz.at, 2023). Zusätzlich bietet die Stadt eine Schlichtungsstelle, die Konflikte wie Hauptmietzins- oder Betriebskostenstreitigkeiten klärt (linz.at, 2023). Durch diese Maßnahmen wird der Wohnungsmarkt sozial ausgewogener gestaltet und Konflikte minimiert.
2.1.2 Typische Konfliktursachen
Konflikte zwischen Mietenden und Vermietenden in Österreich ergeben sich häufig durch:
Mietpreiserhöhungen: Unangemessene Erhöhungen oder Umgehung der Mietpreisbremse, z. B. durch überhöhte Möbelzuschläge oder Kurzzeitvermietungen (Putschögl, 2024).
Reparaturpflichten: Unklarheiten, wer für Instandhaltung oder kleinere Reparaturen verantwortlich ist (Putschögl, 2024).
Kündigungen: Streitigkeiten über unrechtmäßige oder kurzfristige Kündigungen trotz Kündigungsschutz (Putschögl, 2024).
Effektive Kommunikation ist entscheidend, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Zuhören, Empathie und klare Absprachen fördern ein harmonisches Mietverhältnis.
2.2 Lösungsansätze für Konflikte
2.2.1 Meditation und Schlichtungsverfahren
Ablauf und Vorteile der Mediation
Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung mit den Stufen (oesterreich.gv.at, 2024 a):
- Einleitungsphase: Klärung von Zielen, Ablauf und Regeln; Abschluss einer Mediationsvereinbarung.
- Themensammlung: Herausarbeitung der Konfliktsichtweisen und Erstellung einer Themenliste.
- Konfliktbearbeitung: Analyse der Interessen, Bedürfnisse und Ziele.
- Lösungsfindung: Sammlung möglicher Lösungen ohne Bewertung.
- Vereinbarung: Festlegung der Lösungen in einem Mediationsvertrag.
Beispiele aus der Praxis
In Linz unterstützt die Schlichtungsstelle für Wohn- und Mietrechtsangelegenheiten bei Hauptmietzins- und Betriebskostenstreitigkeiten. Dank eigener Sachverständiger entstehen keine Kosten (linz.at, o. J.). Zusätzlich bieten eingetragene Mediator:innen, wie die Mediationspraxis „In-punctum“, professionelle Konfliktlösungen (In Punctum, 2024).
Mediation und Schlichtungsverfahren fördern nachhaltige Lösungen und eine Verbesserung des Mietverhältnisses.
2.2.2 Juristische Verfahren
Juristische Verfahren sind zentrale Mechanismen zur Lösung von Mietkonflikten in Österreich, mit gerichtlichen und außergerichtlichen Optionen:
Gerichtsverfahren:
Gerichte klären Streitigkeiten formal und schaffen verbindliche Entscheidungen. Besonders bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder der Kündigung unbefristeter Mietverträge ist ein gerichtliches Vorgehen erforderlich. Allerdings sind Gerichtsverfahren oft kostspielig, langwierig und belasten die Beziehung zwischen den Parteien (oesterreich.gv.at, 2024 b).
Schlichtungsstellen:
Diese bieten außergerichtliche Streitbeilegung in einem formlosen Verfahren, wobei Empfehlungen ohne rechtliche Bindung ausgesprochen werden. Sie sind schneller, kostengünstiger und weniger belastend für die Beziehung der Parteien (Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, o. J.)
Rechtsanwält:innen:
Anwält:innen beraten juristisch, vertreten Interessen außergerichtlich oder vor Gericht und unterstützen teils als Mediator:innen bei einvernehmlichen Lösungen. MieterEngel. (o. J.).
In Linz übernimmt die Schlichtungsstelle für Wohnrecht Aufgaben wie die Überprüfung von Hauptmietzins und Betriebskostenabrechnungen. Dank eigener Sachverständiger entstehen keine Kosten (Minilex, 2024).
Sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Verfahren bieten Wege zur Konfliktlösung. Die Wahl sollte von den Umständen und der Beziehung der Parteien abhängen.
2.2.3 Präventive Maßnahmen
Präventive Maßnahmen sind entscheidend, um Konflikte zwischen Mietenden und Vermietenden zu vermeiden: Klare Absprachen und frühzeitige Information über Maßnahmen wie Renovierungen oder Änderungen in der Hausordnung fördern Vertrauen und verhindern Missverständnisse (bau.de, o. J.). Festgelegte Kanäle wie E-Mail oder Telefon erleichtern den Austausch und ermöglichen schnelle Reaktionen (Wunderflats, 2023). Regelmäßige Treffen stärken das Gemeinschaftsgefühl und helfen, Konflikte frühzeitig zu erkennen (HausverwalterScout, 2022). Klare Regelungen zu Mietzins, Kaution, Instandhaltung und Kündigung schaffen Rechtssicherheit und minimieren Interpretationsspielräume (Die Mietervereinigung, o. J.). Geprüfte Vorlagen, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, reduzieren rechtliche Unsicherheiten (Arbeiterkammer.at, o. J.).
Durch diese Maßnahmen wird ein kooperatives und konfliktfreies Mietverhältnis gefördert.
2.3 Fazit Miet- und Wohnrechte
Die Analyse der Miet- und Wohnrechte in Linz zeigt, dass die rechtliche Grundlage in Österreich durch ein solides Mietrechtsgesetz sowie spezifische Bestimmungen für Mietverhältnisse gut geregelt ist. Dennoch entstehen in der Praxis oft Konflikte zwischen Mietenden und Vermietern, die durch unklare Kommunikation, unterschiedliche Erwartungen oder mangelndes Wissen über Rechte und Pflichten verstärkt werden. Lösungsansätze wie die Mediation, der Gang zu Schlichtungsstellen oder eine klare vertragliche Regelung können helfen, Streitigkeiten frühzeitig und nachhaltig zu lösen. Besonders die Förderung von rechtlicher Aufklärung und die Schaffung einer stärkeren Kommunikationsbasis zwischen den Parteien sind von zentraler Bedeutung. Damit können nicht nur individuelle Konflikte reduziert, sondern auch ein Beitrag zur sozialen Harmonie im Wohnumfeld geleistet werden.
Um Konflikte zwischen Mietenden und Vermietern in Linz langfristig zu minimieren, sollten präventive Maßnahmen stärker gefördert werden. Dazu gehören Informationskampagnen, die beide Seiten über ihre Rechte und Pflichten aufklären, sowie Schulungen zur Konfliktbewältigung für Vermieter. Darüber hinaus könnte die Stadt Linz die Mediation als niedrigschwelliges Instrument weiter ausbauen und deren Nutzung finanziell unterstützen. Langfristig könnte die Einführung eines digitalen Miet- und Wohnportals, das standardisierte Verträge, rechtliche Leitfäden und eine Plattform für Mediation anbietet, die Transparenz und das Vertrauen zwischen den Parteien verbessern. Schließlich sollte die Politik weiterhin daran arbeiten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die rechtlichen Rahmenbedingungen regelmäßig zu evaluieren, um den sich wandelnden Bedürfnissen des Wohnungsmarktes gerecht zu werden.
3 Aktuelle Projekte und Förderungen der Genossenschaften [Bearbeiten]
3.1 Aktuelle Projekte und Förderungen der Genossenschaften: Soziale Wohninitiativen und Barrierefreiheit in Linz
Das Thema Gerechtigkeit und Wohnen spielt in Linz eine bedeutende Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit Genossenschaften, sozialer Förderung und barrierefreiem Wohnbau. Wohngenossenschaften sind zentrale Akteure im Bereich des sozialen und bezahlbaren Wohnraums. Sie tragen durch spezielle Programme und Projekte zur Lösung von sozialen Herausforderungen wie der Wohnungsnot und der Inklusion benachteiligter Gruppen bei. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf jungem Wohnen, sozialen Förderungen und der Frage, ob Neubauten verpflichtend barrierefrei gestaltet werden sollten (Stadt Linz, o. J.).
3.2 Aktuelle Projekte und Förderungen durch Genossenschaften
In Linz engagieren sich Genossenschaften aktiv für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. Besonders hervorgehoben wird das Konzept des "Jungen Wohnens", das gezielt auf die Bedürfnisse junger Menschen, etwa Studierender und Berufseinsteigender, abgestimmt ist. Diese Initiativen entstehen häufig in Kooperation mit öffentlichen Stellen, um preiswerte Mietmodelle zu ermöglichen. Ein Beispiel ist das Projekt der GWG Linz (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft), die innovative Wohnformen für Jugendliche umsetzt. Die Stadt Linz stellt dafür finanzielle Förderungen bereit, um Mietpreise zu subventionieren und langfristig stabil zu halten.
Neben den Programmen für junge Menschen konzentrieren sich Genossenschaften auch auf soziale Wohnförderung. Gemeinnützige Bauträger wie die Neue Heimat bieten beispielsweise Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte an. Diese Projekte werden durch öffentliche Mittel unterstützt und folgen dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit, indem sie leistbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zugänglich machen.
Ein weiteres zukunftsweisendes Beispiel ist der verstärkte Fokus auf energieeffiziente Neubauten, die neben den sozialen Aspekten auch ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigen. Diese Wohnprojekte orientieren sich an den Klimazielen und fördern eine ressourcenschonende Bauweise. Zudem kommen vermehrt alternative Materialien wie Holz und energieautarke Systeme zum Einsatz, was sowohl die Betriebskosten reduziert als auch die Umweltbelastung minimiert. Hierbei spielt auch die Nutzung erneuerbarer Energien, etwa durch Photovoltaikanlagen, eine zunehmend größere Rolle (Stadt Linz, o. J.).
3.3 Soziale Förderungen und deren Bedeutung
Soziale Förderungen sind ein zentraler Pfeiler der Wohnungspolitik in Linz. Neben den genannten Wohnbauinitiativen gewähren Genossenschaften Mietzuschüsse und setzen auf Zielgruppenmodelle, die etwa ältere Menschen, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen unterstützen. Die Wohnbeihilfe ist ein bedeutendes Instrument, das sowohl vom Land Oberösterreich als auch von der Stadt Linz bereitgestellt wird und es ermöglicht, einkommensabhängige Mietunterstützungen zu beziehen.
Darüber hinaus werden in Neubauprojekten verstärkt barrierefreie Wohnungen eingeplant. Diese Förderung dient dazu, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und älteren Personen den Zugang zu sicherem Wohnraum zu ermöglichen. Die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum wird dabei oft in enger Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen, wie dem Sozialministerium oder Vereinen wie "BIZEPS", realisiert. Darüber hinaus gibt es in manchen Projekten auch sogenannte Mehrgenerationenwohnungen, die gezielt auf das Zusammenleben von Menschen unterschiedlichen Alters ausgelegt sind und soziale Interaktionen fördern.
Ein Beispiel für die Umsetzung barrierefreier Wohnprojekte in Linz ist das Wohnmodell "Betreubares Wohnen". Es kombiniert barrierefreie Wohnungen mit zusätzlichen Betreuungsangeboten für ältere oder unterstützungsbedürftige Menschen. Ziel ist es, diesen Personen ein möglichst selbstbestimmtes und gleichzeitig sicheres Leben zu ermöglichen. Die Nachfrage nach solchen Projekten steigt stetig, da sie auch präventiv wirken und Pflegeheimplätze entlasten (Wohnbeihilfe OÖ, o. J.).
3.4 Sollten Neubauten verpflichtend barrierefrei sein?
Die Frage, ob Neubauten verpflichtend barrierefrei sein sollten, ist aus einer Perspektive der sozialen Gerechtigkeit und Inklusion klar zu bejahen. Der demografische Wandel zeigt, dass die Zahl der älteren Menschen in der Bevölkerung stetig zunimmt. Laut Statistiken des Statistik Austria wird bis 2030 etwa ein Viertel der österreichischen Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. Damit steigt auch der Bedarf an barrierefreien Wohnungen erheblich (Statistik Austria, o. J.).
Gleichzeitig profitieren Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen von barrierefreien Neubauten. Ein verpflichtender barrierefreier Wohnbau würde langfristig Kosten sparen, da aufwendige Umbauten in bestehenden Wohnungen vermieden werden könnten. Zudem ist die bauliche Barrierefreiheit im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum festschreibt. (UN-BRK, o. J.).
Kritiker führen hingegen an, dass verpflichtende Barrierefreiheit die Baukosten erhöhen könnte. Doch Studien zeigen, dass die Mehrkosten für barrierefreie Anpassungen beim Neubau gering sind, wenn diese frühzeitig eingeplant werden. Der Mehrwert, den barrierefreier Wohnraum für die Gesellschaft bietet, rechtfertigt diese Investitionen. Darüber hinaus schafft barrierefreier Wohnraum Flexibilität: Auch junge Familien mit Kleinkindern oder Menschen, die temporär eingeschränkt sind, profitieren von einer solchen Wohnumgebung. Damit erfüllt barrierefreier Wohnraum nicht nur aktuelle Bedürfnisse, sondern ist zukunftsweisend für eine inklusive Stadtentwicklung (Der Standard, 2016). https://www.derstandard.at/story/2000038149766/barrierefreiheit-bedeutet-keine-mehrkosten?.com
4 Obdachlosigkeit in Linz [Bearbeiten]
Als obdachlos werden Menschen bezeichnet, die keine feste Unterkunft haben und auf Notunterkünfte, öffentliche Räume oder andere unsichere Wohnmöglichkeiten angewiesen sind. Ursachen sind oft finanzielle Probleme, soziale Ausgrenzung, Alkoholsucht, Drogenabhängigkeit, psychische Erkrankungen oder der Verlust einer festen Arbeit. Aber auch im Kreis der eigenen Familie können Probleme auftreten, die eine solche Armut hervorbringen können.
Obdachlosigkeit in der Stadt Linz ist ein aktuelles Thema, womit sich die Stadt auseinandersetzen muss. Aber die Stadtverwaltung allein, kann dieses Problem nicht lösen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Linz, Wohlfahrtorganisationen und auch der Zivilgesellschaft ist daher äußerst wichtig. Diese genannten Organe müssen gezielt darauf Aufmerksam machen, dass sowohl die Bereitstellung von Notunterkünften gewährleistet ist, aber auch eine langfristige Lösung in Bezug auf Prävention und Wiedereingliederung gefunden wird.
4.1 Welche sozialen Einrichtungen gibt es?
Zugang zu dauerhaftem Wohnraum bleibt für viele ein Problem. Gesundheitsversorgung und psychologische Betreuung sind auch oft nicht ausreichend verfügbar, oder nicht bezahlbar. Da viele obdachlose Menschen eine soziale Ausgrenzung erleben und auch unter Menschenunwürdigen Bedingungen leben, gibt es soziale Einrichtungen, die genau für diese Menschen einen sicheren Ort zum Verweilen bieten. Auch die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist Aufgabe dieser Organisationen.
Eine solche Einrichtung ist die „Arge für Obdachlose“ in Linz. Seit 1983 fungiert die Arge als Verein und setzt seine Ziele auf Hilfe zum Wohnen, Hilfe durch Beschäftigung in Linz und Delogierungsprävention. Akuthilfe in Form von Notschlafstellen werden den obdachlosen Menschen angeboten. In den Wintermonaten werden sogenannte „Wärmestuben“ angeboten, diese sind essenziell für notbedürftige Menschen. Ohne diese würden viele die kalte Jahreszeit nicht überleben. Laut Arge werden rund 1200 Obdachlose im Jahr unterstützt.
Neben einigen anderen Organisationen gibt es auch noch die Elisabeth-Ausspeisung in der Bethlehemstraße. Diese hat schon eine lange Tradition und versorgt bedürftige Menschen schon seit dem Jahr 1745 mit warmen Essen. Anspruch auf diese Mahlzeit hat jene Person, die sich in einer aktuelle schwierigen Lebensphase befindet. Von Montag bis Samstag werden täglich bis zu 50 Personen versorgt. Überwiegen wird diese Leistung von rund 20 ehrenamtlichen Mitarbeitern erbracht.
4.2 Wie kann Obdachlosigkeit nachhaltig bekämpft werden?
Eine der zentralen Themen in Bezug auf Obdachlosigkeit ist, wie man diese langfristig und effektiv bekämpfen kann. Es gibt schon gewisse Lösungsansetzte und Ideen die Obdachlosigkeit auszugrenzen. In diesem Zusammenhang haben Experten einige Punkte aufgezählt, die eine Stärkung der Prävention und Wiedereingliederung gewährleisten sollen.
Dank der vielen sozialen Einrichtungen wird Menschen geholfen nicht auf der Straße schlafen zu müssen und es wird ein Dach über dem Kopf angeboten. Dieses Angebot lässt die betroffenen weniger verzweifeln, fördert den sozialen Kontakt und rettet Leben. Das Ziel einer solchen Notunterkunft ist natürlich auch die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Es wird darauf geachtet, dass Menschen nicht allzu lange in den Notunterkünften verweilen. Eine dauerhafte Unterkunft, wo man auch normal leben kann, soll mit Hilfe der Betreuer erreicht werden.
Menschen hilflos auf der Straße aussetzen ist auch nicht zielführend. Daher darf niemand, der kein angemessenes Angebot einer Unterkunft bekommt, nach einem Krankenhausaufenthalt entlassen werden. Das gleiche gilt für Pflegeeinrichtungen oder nach einer Haftanstalt. Genau in dieser Situation brauchen die bedürftigen Menschen die meiste Hilfen und dürfen nicht auf sich allein gestellt werden.
Die Arge Linz hat sich die Delogierungsprävention als Schwerpunkt gesetzt, damit sollen Zwangsräumungen und darauffolgend der Verlust der eigenen vier Wände vermieden werden. Die Menschen werden unterstützt ihr Eigentum zu behalten, aber das ist nicht immer erfolgreich. Daher werden sie auch bei der aktiven Suche nach einem neuen Wohnort betreut und es darf niemand seiner Wohnung verwiesen werden, bis diese Suche erfolgreich war.
Leider hat auch die psychische Gesundheit große Auswirkung auf die Obdachlosigkeit. Um diese Krankheiten zu vermeiden, darf kein Mensch aufgrund seiner Lebenssituation diskriminiert werden. Um diesen Erkrankten zu helfen, werden auch Psychotherapeuten in den dafür vorgesehenen Einrichtungen eingesetzt.
5 Nutzung leerstehender Immobilien für soziale Zwecke [Bearbeiten]
Im Zusammenhang mit leerstehenden Immobilien ist der wiederkehrende Begriff Leerstand von großer Bedeutung. Dieser Terminus beschreibt aus architektonischer und gesellschaftlicher Sichtweise nicht nur als unbewohnte Bauten. Vielmehr handelt es sich hierbei um signifikante Veränderungen in der Gesellschaft, die im Weiteren auch als Strukturwandel zusammengefasst werden. Betrachtet man das Konzept Architektur genauer, so wird ersichtlich, dass es sich um vielmehr als um ein Gebäude handelt. Mit der Zeit verändern sich nicht nur gesellschaftliche und soziale Strukturen, sondern mit ihnen auch die anerkannten Räumlichkeiten und damit die Architektur. Hierbei jedoch spielt die Politik eine signifikante Rolle, da es an ihr ist konkrete Pläne zu schmieden und in weiterer Folge eine Stadtplanung zu erstellen (Hirschmann, 2014, S. 12).
5.1 Bedeutung von Leerstand
Verlic (2014) argumentiert, dass Leerstand ein Ergebnis der kapitalistischen Gesellschaft ist und ein ewiges Streben nach Profit widerspiegelt. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Raum als Ware. Kann man vorweisen, dass versucht wird die leerstehende Wohnung aktiv zu vermieten, so können sämtliche Verluste durch den Erhalt des Raumes von der Steuer abgesetzt werden. Einige Vermieterinnen und Vermieter üben dieses Handeln aus dem Grund aus, da sie hoffen aus längerer Sicht höhere Rendite zu erzielen. Da die Wohnung im Laufe der Zeit an Wert verliert, dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer insgesamt zwei Prozent des Wohnungswertes von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Eine Berechnungsbasis ergibt sich aus einem geschätzten Mietwert der Wohnung. Folglich ist dies der Grund, warum Eigentümerinnen und Eigentümer dies einer möglichen niedrigeren Miete, eingenommen durch die Vermietung des Raumes, vorziehen. Die Gründe, weshalb Leerstand entsteht, sind vielfältig, da auch Faktoren wie die Alterung der Bevölkerung und Urbanisierung eine entsprechend große Rolle spielen.
5.2 Strategisches Leerstandmanagement
Um Leerstände sinnvoll zu nutzen, wird das System der 4 M des Leerstandmanagements vorgeschlagen. Für das folgende Leerstandsmanagment werden geographische Informationssysteme, kurz GIS, herangezogen. Es wird versucht durch nachstehende Elemente die optimale Entwicklung von Gemeinden zu gewährleisten. Zu betonen ist, dass diese Vorgenesweise finanziell und personaltechnisch etwas ansprechender ist, in weiterer Folge auch sehr zeitintensiv. Durch das strategische Leerstandsmanagement versucht man sich optimal an den Deomgraphischen Wandel anzupassen (Neufeld, 2015, S. 94-99).
5.2.1 Mapping
Das erste M beschreibt das Mapping, welches im Großen und Ganzen leerstehende Bauten erfassen soll. In weiterer Folge sollen auch Informationen über jene gesammelt werden. Das sogenannte Mapping kann auf Gebiete aller Größen angewandt werden und gliedert das Untersuchungsgesbiet. Weiters ist es auch ein Überbegriff des Maßstabes, sowie des Merkmalskatalog. Durch die paziellenscharfe Darstellung der Liegenschaften entsteht der Maßstab. Bei diesem Verfahren können auch digitale Geodaten verwendet werden. Das dritte M, der sogenannte Merkmalskatalog, versucht die Leerstände in Form von Daten so umfassend wie möglich darzustellen, wobei dies die Basis für den Katierschlüssel bildet. Jener ist wiederum nötig, um in erster Linie kartieren zu können. Merkmale aus dem Katalog sind beispielsweise, wie das Gebäude in der Vergangenheit genutzt wurde oder in welchem Zustand sich die Bauten befinden (Neufeld, 2015, S. 94f.).
5.2.2 Matching
Die bisher gesammelten Datensätze werden hierbei mit dem Amtlichen Liegenschaftsbuch verglichen, sowie der Digitalen Flurkarte. Mehrere Schritte werden beim Matching durchgeführt, die jedoch das Ziel verfolgen die katierten Daten mit sämtlichen Sekundärdaten zu verbinden. Im Anschluss werden geeignete Symbole gesucht, um das bisherige Ergebnis zu veranschaulichen. Dies geschieht deshalb, damit etwaige Sanierungen, Wiederverwendungen oder Anderes zu einem späteren Zeitpunkt noch genau nachzuvollziehen sind
(Neufeld, 2015, S. 95f.).
5.2.3 Marketing
Bei diesem Verfahren wird ebenfalls wieder Bezug zu den erhobenen Daten im Rahmen des Mappings, sowie der im Matching durchgeführte Vergleiche, bezuggenommen. Hierbei stehen an erster Stelle die Leerstände dementsprechend zu präsentieren und folglich zu verkaufen. Interessenten, sowie deren Nutzungsgrund der Immobilie, werden aufgelistet. Das digitale Leerstandskataster dient als Hilfestellung und zeigt in weiterer Folge nicht nur die Bauten selbst, sondern auch Preise und andere relevante Daten an, die für Käufer beziehungsweise Verkäufer wichtig sind. Kann kein langfristiger Mieter oder Besitzer gefunden werden, wird versucht die leerstehende Immobilie nur für einen gewissen Zeitraum, sprich begrenzt, zu vermieten. In diesem Fall wird der Terminus Zwischennutzung verwendet. Handelt es sich also um ein Gebäude mit Schaufenstern, dass beispielsweise für Mode gedacht ist, kann die Gemeinde Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit bieten ihre Kunstwerke dort auszustellen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer sind jedoch nicht dazu bereit zum Beispiel die vorübergehenden Kosten für Heizung oder Strom zu übernehmen und sich diese Immobilien folglich schwer zwischennutzen lassen (Neufeld, 2015, S. 98ff.).
5.2.4 Monitoring
Das vierte und letzte M beschreibt das Monitoring. Hierbei handelt es sich um eine Art der Beobachtung von einem ausgewählten Raum um Informationen zu sammeln. Dies stellt auch eine grundlegende Basis für Entscheidungen der Kommunalpolitik dar. Das Leerstandsmonitoring bietet auf der einen Seite Kontrolle, dass alles wünschenswert genutzt wird, aber auch einen Blick in die Zukunft. Aufgrund der erhobenen Daten ist es möglich Prognosen zu erstellen, die ebenfalls wichtig für die Kommunalpolitik sind. In weiterer Folge können hierauf auch zukünftige Planungen basieren. Aus diesem Grund müssen die Daten stets aktuell sein und die zuständige Gemeinde Kontakt zu den Einwohnerinnen und Einwohnern, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer pflegen (Neufeld, 2015, S. 98f.).
6 Gründe für Obdachlosigkeit [Bearbeiten]
Im Jahr 2020 wurden über 1.000 Personen vom Fonds Soziales Wien (FSW) zu den Gründen für ihre Obdachlosigkeit befragt. Dabei stellte sich heraus, dass Arbeitsverlust der Hauptgrund für Obdachlosigkeit ist. 40 % der Befragten gaben an, dass sie arbeitslos wurden und es ihnen dadurch nicht mehr möglich war, ihre Miete zu bezahlen. Rund 30 % der Personen erklärten, dass sie ihren Wohnsitz verloren haben, weil sie zu leichtsinnig oder falsch mit ihrem Geld umgegangen sind. Ein weiterer bedeutender Grund für Obdachlosigkeit ist Trennung oder Scheidung: 29 % der Befragten gaben an, nach der Trennung von ihrem Partner obdachlos geworden zu sein. Darüber hinaus gaben 20 % der Personen an, ihren Wohnsitz aufgrund von Konflikten mit Eltern oder dem Partner verloren zu haben. Psychische Erkrankungen wurden von 25 % der Befragten als Ursache genannt, während 23 % der Befragten Probleme mit der physischen Gesundheit als Auslöser für ihre Obdachlosigkeit Angaben.
(https://www.obdach.wien/p/hintergruende-obdach-u-wohnungslosigkeit)
Auch die Corona-Pandemie hat für viele Menschen Wohnprobleme verursacht. Besonders auffällig ist der Anstieg an jungen sowie von Gewalt betroffenen Frauen. Seit der Pandemie suchen über 50 % mehr Frauen bei der Arge – einer Organisation für Obdachlose in der Stadt Linz – Hilfe. Darunter befinden sich auch viele 18- bis 19-Jährige, die es zu Hause nicht mehr aushalten, aber bereits aus dem Kinder- und Jugendhilfe-System herausgefallen sind. Zusätzlich zählen finanzielle Schwierigkeiten, insbesondere aufgrund der Teuerungen, zu den Hauptursachen für Wohnungsverlust.
(https://www.tips.at/nachrichten/linz/land-leute/620345-40-jahre-arge-fuer-obdachlose-der-lange-weg-vom-landstreicher-paragraphen-zum-innovativen-hilfsnetz?utm_source)
7 Rechte obdachloser Personen [Bearbeiten]
7.1 Das Recht auf Wohnen und internationale Verpflichtungen
„Jeder Mensch hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.“, so der Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR, UN-Sozialkpakt), Artikel 11(1).
Das Recht auf Wohnen ist in Artikel 25 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verankert. Obwohl es dort nicht als eigenständiges Recht formuliert ist, stellt es einen essenziellen Bestandteil eines angemessenen Lebensstandards dar. Dieser Standard ist grundlegend, um die Gesundheit, das Wohlbefinden und ein Leben in Würde zu sichern. Zusätzlich findet sich das Recht auf Wohnen in weiteren internationalen Menschenrechtsverträgen. So wird es beispielsweise in der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen erwähnt, die unter anderem den Zugang zu angemessenem Wohnraum fordert. Österreich hat sowohl den UN-Sozialpakt als auch diese Frauenrechtskonvention ratifiziert. Das bedeutet Österreich hat sich dazu verpflichtet, die darin enthaltenen Rechte, einschließlich des Rechts auf Wohnen, umzusetzen. Auf europäischer Ebene wird das Recht auf Wohnen in der revidierten Europäischen Sozialcharta thematisiert. Artikel 31 der Charta sieht vor, dass die Vertragsstaaten das Recht auf Wohnung wirksam gewährleisten. Zwar hat Österreich die Europäische Sozialcharta 1969 und deren revidierte Fassung 2011 ratifiziert, jedoch nicht alle darin enthaltenen Rechte. Konkret wurde Artikel 31, der sich explizit auf das Recht auf Wohnen bezieht, von Österreich nicht übernommen. (https://www.amnesty.at/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/wohnungs-und-obdachlosigkeit-wohnen-ist-menschenrecht/#recht-auf-wohnen)
7.2 “Homeless Bill of Rights”
Die „Homeless Bill of Rights“, auch bekannt als die Erklärung der Rechte obdachloser Menschen, ist eine Sammlung von Grundrechten, die auf der europäischen und internationalen Menschenrechtsgesetzgebung basieren. Diese Rechte wurden von der „FEANTSA“ (European Federation of National Organisations Working with the Homeless) formuliert und sie verfolgen das Ziel, Europäische Städte zu ermutigen, sich mit diesen Rechten auseinander zu setzen. Obwohl die „Homeless Bill of Rigths“ als erste österreichische Stadt in Graz eingeführt wurde und noch nicht in Linz gültig ist, existieren jedoch einige andere Programme und Maßnahmen in Linz, die sehr ähnliche Ziele verfolgen.
Die „Homeless Bills of Rights“ benennt elf Rechte, die obdachlosen Menschen zustehen. Dazu gehört das Recht auf einen Wohnraum sowie Zugang zu angemessenen Notunterkünften, was ihnen sowohl die Möglichkeit bietet, dauerhaft geeignete Wohnmöglichkeiten zu fördern, als auch kurzfristige Notunterkünfte in Anspruch zu nehmen. Obdachlose Menschen haben ebenso das Recht, öffentliche Räume genauso zu nutzen wie alle anderen. Die „Homeless Bill of Rights“ schützt zudem vor Diskriminierung und garantiert Gleichbehandlung. Sie haben das Recht, eine gültige Wohnadresse zu erhalten sowie Zugang zu Sanitäranlagen, die häufig in Verbindung mit Notunterkünften bereitgestellt werden. Des Weiteren umfasst sie das Recht auf Notfallversorgung, das Wahlrecht, das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre. Das letzte Recht in der Erklärung betrifft das Recht auf überlebensnotwendige Maßnahmen zurückzugreifen, wie das Suchen nach weggeworfenen Lebensmitteln oder Betteln. (https://www.graz.at/cms/beitrag/10415558/7999941/Homeless_Bill_of_Rights.html )
8 Literaturverzeichnis [Bearbeiten]
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9 Abbildungsverzeichnis [Bearbeiten]
Abbildung 1: Wohnungsdichte im Raum Linz
Abbildung 2: Verteilung der Altersgruppen