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Nicht entschiedene Entscheidungsprämisse

Unter "nicht entschiedene Entscheidungsprämissen" versteht man Richtlinien innerhalb einer Organisation, die nicht formal beschlossen wurden. Sie entwickeln sich  durch Gewohnheit, wirken jedoch als feste Entscheidungsgrundlagen innerhalb einer Organisation. (Kühl 2011: 116-117). (Autor: Michael Enzenhofer)


Normalarbeitsverhältnisse

Normalarbeitsverhältnisse bezeichnen unbefristete Vollzeittätigkeiten in Unternehmen oder Organisationen. Diese werden zunehmend durch ungewöhnliche Beschäftigungen wie Leiharbeit ersetzt, was eine klare Definition von Organisationsmitgliedern erschwert. Die Verantwortlichkeiten werden oft zwischen Verleih- und Nutzerorganisationen geteilt. (Kühn 2011: 48).