Nachtrag: Rechtsauskunft des BMBWF zum Thema Datenschutz
"Wie sieht es mit der Verwendung von Whatsappgruppen oder ähnlich gearteten Gruppenchats aus? Inwiefern sind Apps wie Schoolfox eine Alternative?
Aus datenschutz-wie auch aus lizenzrechtlichen Gründen sind Whatsappgruppen oder ähnlich gearteten Gruppenchats sozialer Medien für die offizielle Eltern-Lehrer-Schüler-Kommunikation nicht zulässig. Prinzipiell ist eine elektronische Eltern-Lehrer-Schüler-Kommunikation sinnvoll, zeitgemäß sowie grundsätzlich im E-Government-Gesetz verankert.
So ein elektronischer Kommunikationskanal (zB elektronisches Mitteilungsheft) von der Schule angeboten wird, müssen hierfür aber spezielle (teils leider kostenpflichtige) IT-Anwendungen eingesetzt werden. Jedenfalls müssen die Anbieter solcher Anwendungen eine Auftragsverarbeitervereinbarung mit dem BMBWF oder subsidiär mit der Schule abgeschlossen haben (Dies liegt derzeit für die Anwendung Eduflow vor, mit weiteren Anbietern werden Gespräche geführt, ein Abschluss der Vereinbarung ist bald zu erwarten (info.sms, Schoolfox, Schoolupdate etc).
Ausführlich siehe: Folienskriptum DSGVO, S. 5, http://pubshop.bmbf.gv.at/detail.aspx?id=648 für niederösterreichische Schulen wurde dies auch in einem Erlass des LSR NÖ angeordnet. Wieweit ein solcher formaler Erlass auch bundesweit erforderlich ist oder die Information im Folienskriptum ausreicht, wird derzeit im BMBWF intern geprüft."