Schulpraktikum im Masterstudium am Standort Salzburg
Kommentar - Alfons Koller: Für die getroffene Aussage "Mit dem Bachelorstudium darf in der NMS und AHS-Unterstufe unterrichtet werden; für die AHS-Oberstufe ist der Masterabschluss notwendig" fehlt die Rechtsgrundlage!
Nach meinem Verständnis gibt es nur ein Lehramtsstudium für alle Schulen der Sekundarstufe, also keine Unterscheidung in NMS, AHS und BMHS, also auch nicht in Sekundarstufe I und II. Nach dem Abschluss des Bachelorstudiums ist prinzipiell das Unterrichten möglich. Aber nach mindestens fünf Jahren ist der Abschluss des Masters nachzuweisen, sonst endet das Dienstverhältnis.
Klicken Sie auf den Link 'Konzept_PädagogischeAssitenzlehrkraft_Stand03.2018.pdf', um die Datei anzuzeigen.