Flächenwidmungsplan
Die Gemeinden sind verpflichtet, nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren, die digitalen Daten des Flächenwidmungsplanes (Teil Flächenwidmung) entsprechend der Datenschnittstelle 2008 an das Land OÖ. zu liefern.
Klicken Sie auf 'Flächenwidmungsplan', um die Ressource zu öffnen.