Flächenwidmungsplan
                                Abschlussbedingungen
                                
                                
                                    
                                
                            
                    Die Gemeinden sind verpflichtet, nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren, die digitalen Daten des Flächenwidmungsplanes (Teil Flächenwidmung) entsprechend der Datenschnittstelle 2008 an das Land OÖ. zu liefern.
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