Land Oberösterreich
                                Abschlussbedingungen
                                
                                
                                    
                                
                            
                    Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung den Flächenwidmungsplan zu erlassen, weiterzuführen und regelmäßig zu überprüfen. Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem örtlichen Entwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsteil. Das Örtliche Entwicklungskonzept soll grundlegende Entwicklungsoptionen für einen längerfristigen Planungszeitraum vorskizzieren.
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