Institutionen der EU
Wird ständig mit wichtigen Begriffen erweitert!
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Europäische KommissionDer Hauptsitz der Europäischen Kommission ist in Brüssel, daneben gibt es noch Dienststellen in Luxemburg und die Vertretungen in allen EU-Staaten. Pro Mitgliedstaat wird ein Vertreter in die Europäische Kommission entsandt, die dann im Interesse der gesamten Union handeln und keine Anweisungen von nationalen Regierungen annehmen. Alle fünf Jahre wird nach der Wahl des Europäischen Parlaments auch die Kommission neu besetzt. Dabei wird folgendermaßen vorgegangen:
Der derzeitige Präsident ist Jean-Claude Juncker. Er verteilt die Politikfelder an die einzelnen Kommissare und hat jederzeit das Recht auf Umverteilung.
Der österreichische EU-Kommissar Johannes Hahn (ÖVP) ist seit 1. November 2014 Kommissar für Erweiterungsverhandlungen und europäische Nachbarschaftspolitik in der Kommission Juncker.
Aufgaben
Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU und Initiatorin von Vorschlägen für Rechtsvorschriften, sie hat das „Initiativrecht“! Sie agiert unabhängig von den nationalen Regierungen und vertritt bzw. wahrt die Interessen der gesamten EU. Ihre Aufgabe ist es, Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften zu erarbeiten, und diese werden dann sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Um Vorschläge zu erarbeiten, müssen zuerst die neuen Gegebenheiten und Probleme, die sich in Europa entwickeln, beobachtet werden und dann müssen sich die Mitglieder überlegen, wie diese in EU-Vorschriften behandelt werden können. Damit dies gelingt, sind sie ständig mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie mit dem Ausschuss der Regionen in Kontakt und beobachten die nationalen Parlamente und Regierungen. Erst wenn klar ist, dass die Lösung der Probleme besser auf EU-Ebene als auf nationaler Ebene gelöst werden kann, setzt ihr Handeln ein à Subsidiaritätsprinzip!
Gleichzeitig achtet sie darauf, ob die Beschlüsse des Parlaments und des Rates auch umgesetzt werden. Sie ist zugleich Exekutivorgan und somit für die Verwaltung, Ausführung und Kontrolle des EU-Haushalts zuständig (in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof). In den Bereichen Agrarpolitik, Fischerei, Energie, regionale Entwicklung und Umwelt sowie bei den Jugend- und Bildungsprogrammen (Erasmus) setzt die Europäische Kommission die Beschlüsse von Parlament und Rat um. Sie kann Fusionsansuchen von Unternehmen ablehnen, wenn sie der Meinung ist, dass dadurch Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten sind. Verstößt ein Staat gegen das EU-Recht, leitet die Europäische Kommission ein so genanntes „Vertragsverletzungsverfahren“ ein. Wird nach zweimaligem Einschreiten das Problem auf nationaler Ebene nicht gelöst, wird der Europäische Gerichtshof eingeschaltet. Die Kommission nimmt an allen Tagungen des Parlaments teil, ihre Aufgabe ist es, ihre Politik zu erläutern und zu begründen. Zusätzlich ist es ihre Pflicht, auf schriftliche und mündliche Anfragen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu antworten. Sie ist sozusagen das Sprachrohr der EU auf internationaler Ebene. Die Kommission tritt wöchentlich zusammen, jeder Tagesordnungspunkt wird vom, für dieses Thema zuständigen Kommissionsmitglied, erläutert. Dann folgt die Beschlussfassung. | |
Europäischer RatDieses Gremium setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedsstaaten, seinem gewählten Präsidenten, sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission (Jean-Claude Junker) und dem Hohen Vertreter der Außen- und Sicherheitspolitik (Federica Mogherini) zusammen. An der Spitze steht der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk. Dieser wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt. Es steht ihm/ihr eine zweite Amtsperiode zu. Amtsinhaber ist derzeit der Pole Donald Tusk. Seine Aufgabe besteht darin, für Kontinuität zu sorgen und die Arbeit des Europäischen Rates zu koordinieren. Der Europäische Rat ist die oberste politische Institution der EU. Die Staats- und Regierungschefs sowie die oben angeführten führenden Personen kommen mindestens vier Mal jährlich (in Brüssel) zusammen. Diese Treffen werden auch „Gipfeltreffen“ genannt. Kommissionspräsident und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik besitzen kein Stimmrecht, eben so wenig wie der Präsident. Dabei werden die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten festgelegt. Außerdem werden Grundsteine für die wichtigsten politischen Initiativen der EU gelegt und er fasst Beschlüsse über wichtige Fragen, die auf Ministerebene keinen Konsens gefunden haben. Im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik befasst er sich auch mit Koordinierungsfragen hinsichtlich der Außenpolitik der EU-Mitgliedsstaaten und versucht bei Unstimmigkeiten, einen Konsens herzustellen. Zusammenfassend die Aufgaben des Europäischen Rates:
Zu jedem Thema kann der Europäische Rat
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Rat der Europäischen UnionDiese Organisation zählt zu den wichtigsten Entscheidungsgremien der EU und ist zugleich die „Stimme“ der Mitgliedsstaaten. An den Tagungen nimmt der jeweils zuständige Minister aus den nationalen Regierungen teil. Den Vorsitz führt dabei der/die zuständige Minister/Ministerin des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates, das turnusgemäß den EU-Ratsvorsitz innehat. Wenn es um die Außen- und Sicherheitspolitik geht, übernimmt die Hohe Vertreterin der Union, Frau Frederica Mogherini, den Vorsitz. Ihre Funktionsperiode entspricht jener der Europäischen Kommission. Der Sitz des Rates der EU ist in Brüssel. Alle sechs Monate wird der EU-Vorsitz von einem anderen EU-Mitgliedsland übernommen. Bei den Zusammenkünften der Minister/innen aus allen EU-Ländern werden Rechtsvorschriften diskutiert, abgeändert und angenommen, und sie versuchen die Politikbereiche zu koordinieren. Sie haben von den nationalen Regierungen die Befugnis, verbindlich zu handeln. Somit steht die Unterschrift eines Ministers für die Unterschrift der gesamten Regierung und die Minister sind sowohl dem nationalen Parlament als auch den von ihnen vertretenen Bürgern politisch verantwortlich. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Europäischen Union das Hauptbeschlussorgan. Aufgaben
Den Hauptteil der Tätigkeiten des Rates nimmt die Verabschiedung von Rechtsvorschriften in Bereichen, in denen die EU-Staaten ihre Souveränität gebündelt haben, ein. Meistens passiert dies im Mitentscheidungsverfahren, das soviel heißt, wie der Rechtsakt wird gemeinsam von Rat und Parlament auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags verabschiedet. Der Rat beschließt, je nach Sachgebiet, mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig. Er kann nur abstimmen, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Alle Beratungen und Abstimmungen sind öffentlich und für Beschlüsse ist normaler Weise eine qualifizierte Mehrheit erforderlich (d. h. 55 % aller Länder, bei den derzeit 28 Mitgliedstaaten sind dies 16 Länder, die außerdem mindestens 65 % der EU-Gesamtbevölkerung stellen). Damit ein Beschluss verhindert werden kann, müssen sich mindestens vier Länder, die 35% der EU-Gesamtbevölkerung stellen, dagegen aussprechen. Für sensible Angelegenheiten (Außen-, Steuerpolitik, ..) ist Einstimmigkeit die Voraussetzung. Bei verfahrenstechnischen und administrativen Angelegenheiten genügt eine einfache Mehrheit (15 von 28 Staaten müssen dafür stimmen). Hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik werden nicht nur Verteidigungsangelegenheiten koordiniert, sondern auch Krisenmanagement (humanitäre Hilfe, Rettungsmissionen), Friedensangelegenheiten und Friedenswiederherstellung in Krisengebieten fallen in ihr Resort. In deren Kompetenzbereich fällt auch die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, die daher eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit verlangt. Beispiele dafür sind die Sicherung der EU-Außengrenzen, Austausch der Informationen über die Bewegungen mutmaßlicher Drogenhändler oder Schleuser und die gleiche Behandlung bzw. Beurteilung von Asylwerbern. Angestrebt wird die Errichtung eines ‚Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts’ innerhalb der EU-Grenzen. | |