• Informationstext Gewährleistung - Garantie - Umtausch

    Lies dir den bereitgestellten Text „Gewährleistung – Garantie – Umtausch“ sorgfältig durch.

    Darin erfährst du, dass die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist, während der Umtausch und die Garantie freiwillige Leistungen der Händler darstellen.

    • Kaputtes Handy? Gebrochener Duschkopf? Undichter Fahrradreifen nach der Reparatur? 
      Beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen kommt es vor, dass das Gekaufte 
      fehlerhaft ist. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Ware nicht funktioniert oder einfach 
      schadhaft ist. 


      Konsument*innen haben das Recht, Waren und Dienstleistungen fehlerfrei zu kaufen. 
      Wenn aber ein Mangel (Fehler) nach dem Kauf auftritt, so muss der oder die Verkäufer*in 
      Lösungen anbieten. Das ist gesetzlich so geregelt, also keine freiwillige Leistung und 
      man bezeichnet das als GEWÄHRLEISTUNG. Die Gewährleistung gilt nicht nur für 
      Neues, sondern auch für Waren, die man schon in Verwendung hat und 
      Dienstleistungen, die nicht dem Auftrag entsprechen. Im digitalen Zeitalter ist es wichtig, 
      dass Verbraucher*innen auch für digitale Geräte wie E-Books, für Apps, Software, 
      Streamingdienste, Haushaltsgeräte mit wichtiger Software usw. einen Schutz durch die 
      Gewährleistung haben. Auch Verträge (wie zum Beispiel für die Anfertigung eines 
      Kleiderstücks oder mit einem Fitnessstudio) fallen unter Gewährleistung. Eine weitere 
      wichtige Neuerung ist seit 1.1.2022 auch eine kostenlose Updateverpflichtung. Sie gilt für 
      die Dauer des abgeschlossenen Vertrages bzw. für einen Zeitraum, der für die 
      Verbraucher*innen üblicherweise angenommen wird (meist 2 Jahre). 


      Wie gehen Verkäufer*innen vor, wenn man ihnen die Ware zurückbringt oder 
      zurücksendet? Voraussetzung für die Gewährleistung ist das Vorliegen eines Mangels. 
      Das bedeutet, dass eine Ware nicht die Beschaffenheit aufweist oder nicht die 
      Eigenschaften hat, die zwischen Verkäufer*innen und Käufer*innen vereinbart wurden. 
      Aber auch dann, wenn die Ware nicht wie üblich verwendet werden oder nicht so benützt 
      werden kann, wie man es vernünftigerweise erwarten kann. 


      Der oder die Verkäufer*in kann das Produkt eintauschen. Das passiert sehr häufig bei    
      Elektrogeräten. Er oder sie kann es aber auch reparieren (lassen). Wenn beides nicht 
      möglich ist, muss der Preis an den oder die Konsument*in zurückerstattet werden. Es gibt 
      Produktionsfehler, die nicht der oder die Händler*in verursacht hat (zum Beispiel ein 
      schlecht verarbeitetes Wasserbett mit einem Loch, eine Slackline, die eine fehlerhafte 
      Schnalle hat oder ein Zelt, das zu wenige Verankerungen (Zeltheringe) hat). Auch 
      können Waren beim Transport beschädigt werden, das passiert manchmal im 
      Versandhandel (Online-Käufe). In jedem Fall sind die Händler*innen verpflichtet, dem 
      oder der Kund*in ein fehlerfreies und funktionierendes Produkt zur Verfügung zu stellen.  
      Bei digitalen Leistungen kann das Unternehmen immer wählen, wie es den mangelfreien 
      Zustand herstellt.  
      Achtung: es gibt eine unterschiedlich lange Geltungsdauer von Gewährleistungen. Sie 
      kann im Internet recherchiert werden. 


      Gewährleistungen werden von vielen verwechselt mit GARANTIEN. Das sind freiwillige 
      Zusagen des oder der Händler*in, einen späteren Mangel oder Fehler zu beheben. Dabei 
      entscheidet der oder die Garantiegeber*in selbst, was er garantiert. Die Garantie muss 
      nicht immer kostenlos sein. Garantien müssen jedenfalls immer schriftlich gemacht 
      werden. Auch Garantien, auf die in der Werbung hingewiesen wird, müssen eingehalten 
      werden. 


      Auch der UMTAUSCH ist ein freiwilliges Angebot vieler Firmen. Sie sind nicht dazu 
      verpflichtet, Waren umzutauschen, machen das aber oft großzügiger Weise „in Kulanz“, 
      also freiwillig. Das bedeutet, dass ihnen die Zufriedenheit der Kund*innen sehr wichtig ist. 
      Waren, die reduziert über den Ladentisch gehen (z. B. Sommerschlussverkauf), werden 
      in aller Regel nicht umgetauscht. 

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