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Informationstext Gewährleistung - Garantie - Umtausch
Lies dir den bereitgestellten Text „Gewährleistung – Garantie – Umtausch“ sorgfältig durch.
Darin erfährst du, dass die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist, während der Umtausch und die Garantie freiwillige Leistungen der Händler darstellen.
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Kaputtes Handy? Gebrochener Duschkopf? Undichter Fahrradreifen nach der Reparatur?
Beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen kommt es vor, dass das Gekaufte
fehlerhaft ist. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Ware nicht funktioniert oder einfach
schadhaft ist.
Konsument*innen haben das Recht, Waren und Dienstleistungen fehlerfrei zu kaufen.
Wenn aber ein Mangel (Fehler) nach dem Kauf auftritt, so muss der oder die Verkäufer*in
Lösungen anbieten. Das ist gesetzlich so geregelt, also keine freiwillige Leistung und
man bezeichnet das als GEWÄHRLEISTUNG. Die Gewährleistung gilt nicht nur für
Neues, sondern auch für Waren, die man schon in Verwendung hat und
Dienstleistungen, die nicht dem Auftrag entsprechen. Im digitalen Zeitalter ist es wichtig,
dass Verbraucher*innen auch für digitale Geräte wie E-Books, für Apps, Software,
Streamingdienste, Haushaltsgeräte mit wichtiger Software usw. einen Schutz durch die
Gewährleistung haben. Auch Verträge (wie zum Beispiel für die Anfertigung eines
Kleiderstücks oder mit einem Fitnessstudio) fallen unter Gewährleistung. Eine weitere
wichtige Neuerung ist seit 1.1.2022 auch eine kostenlose Updateverpflichtung. Sie gilt für
die Dauer des abgeschlossenen Vertrages bzw. für einen Zeitraum, der für die
Verbraucher*innen üblicherweise angenommen wird (meist 2 Jahre).
Wie gehen Verkäufer*innen vor, wenn man ihnen die Ware zurückbringt oder
zurücksendet? Voraussetzung für die Gewährleistung ist das Vorliegen eines Mangels.
Das bedeutet, dass eine Ware nicht die Beschaffenheit aufweist oder nicht die
Eigenschaften hat, die zwischen Verkäufer*innen und Käufer*innen vereinbart wurden.
Aber auch dann, wenn die Ware nicht wie üblich verwendet werden oder nicht so benützt
werden kann, wie man es vernünftigerweise erwarten kann.
Der oder die Verkäufer*in kann das Produkt eintauschen. Das passiert sehr häufig bei
Elektrogeräten. Er oder sie kann es aber auch reparieren (lassen). Wenn beides nicht
möglich ist, muss der Preis an den oder die Konsument*in zurückerstattet werden. Es gibt
Produktionsfehler, die nicht der oder die Händler*in verursacht hat (zum Beispiel ein
schlecht verarbeitetes Wasserbett mit einem Loch, eine Slackline, die eine fehlerhafte
Schnalle hat oder ein Zelt, das zu wenige Verankerungen (Zeltheringe) hat). Auch
können Waren beim Transport beschädigt werden, das passiert manchmal im
Versandhandel (Online-Käufe). In jedem Fall sind die Händler*innen verpflichtet, dem
oder der Kund*in ein fehlerfreies und funktionierendes Produkt zur Verfügung zu stellen.
Bei digitalen Leistungen kann das Unternehmen immer wählen, wie es den mangelfreien
Zustand herstellt.
Achtung: es gibt eine unterschiedlich lange Geltungsdauer von Gewährleistungen. Sie
kann im Internet recherchiert werden.
Gewährleistungen werden von vielen verwechselt mit GARANTIEN. Das sind freiwillige
Zusagen des oder der Händler*in, einen späteren Mangel oder Fehler zu beheben. Dabei
entscheidet der oder die Garantiegeber*in selbst, was er garantiert. Die Garantie muss
nicht immer kostenlos sein. Garantien müssen jedenfalls immer schriftlich gemacht
werden. Auch Garantien, auf die in der Werbung hingewiesen wird, müssen eingehalten
werden.
Auch der UMTAUSCH ist ein freiwilliges Angebot vieler Firmen. Sie sind nicht dazu
verpflichtet, Waren umzutauschen, machen das aber oft großzügiger Weise „in Kulanz“,
also freiwillig. Das bedeutet, dass ihnen die Zufriedenheit der Kund*innen sehr wichtig ist.
Waren, die reduziert über den Ladentisch gehen (z. B. Sommerschlussverkauf), werden
in aller Regel nicht umgetauscht. -
Absolviere nun folgenden Test, welcher zu dem Informationstext gehört. Du kannst den Test so oft wiederholen, wie du magst.
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Test zu Informationstext
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