Die Sozialgeographie der 70er-Jahre des 20. Jh. unterscheidet folgende "Grundfunktionen auf unserer Stufe der Wirtschafts- und Gesellschaftsentfaltung" (J. Maier et al, 1977, 100); vgl. D. Partsch 1964, 10:
in Gemeinschaft leben
wohnen
arbeiten
sich versorgen
sich bilden
Freizeitverhalten
Diese Aktivitäten und Tätigkeiten nutzen den "Raum" und stellen Ansprüche an den "Raum"; ja sie eröffnen oft widersprechende und konkurrierende Anforderungen und Auswirkungen.
Literatur
Jörg Maier, Reinhard Paesler, Karl Ruppert & Franz Schaffer (1977) Sozialgeographie.- Braunschweig. (= Das Geographische Seminar). 187 S.
D. Partsch (1964) Zum Begriff der Funktionsgesellschaft.- In: Mitteilungen des dt. Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung.- S. 3 - 10.
D. Partsch (1970) Daseinsgrundfunktionen.- In: Handwörterbuch für Raumforschung und Raumordnung.- Hannover. S. 865 - 868.
Benno Werlen (2000) Sozialgeographie. Bedürfnisse und Raum.- Stuttgart. (= UTB für Wissenschaft: Bd.1911). S. 167 - 201.
Zuständigkeit für die Raumordnung in einem föderalen Staat
Entscheidungskompetenz - Hierarchie der Entscheidungen
Bürgermeister oder Beamte im Auftrag des Bürgermeisters
Gemeinderat
Land: Örtliche Raumordnung
Gründe für eine Raumplanung
Raum ist ein begrenztes Gut, der Raumbedarf im Gegensatz dazu unermesslich.
Es existiert eine Vielfalt konkurrierender Nutzungsansprüche (Wohn-, Produktion-, Transport-, Erholungsfunktion-, Naturschutz, etc.).
Wertung der Nutzungsansprüche durch die Politik und Durchsetzung höherrangiger Ziele (z. B. Schienen-, Straßeninfrastruktur, Natura2000-Gebiete, Betriebsansiedlung).
Sicherung nachhaltiger Entwicklung.
Flächenwidmungsplan
zentrales Element der örtlichen Raumordnung - Durchführungsverordnung der Gemeinde Die Gemeinde beschließt; das Land kann Einspruch erheben. Aufgaben: Funktionelle Gliederung des Gemeindegebietes