Kursthemen
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Von den Schulden in die Überschuldung
Eine Überschuldung bedeutet, dass die Einnahmen (Taschengeld, Lohn) die Schulden sowie die aus den Schulden resultierenden Zusatzkosten (Zinsen) nicht mehr bezahlt werden können.
Firmen mahnen in solchen Fällen ihre Schuldner. Sie versenden – oftmals über sogenannte Inkassobüros oder über Rechtsanwaltskanzleien – Mahnschreiben mit
einer Zahlungsaufforderung und einer Frist. Das erhöht die Kosten, denn Mahnungen sind nicht kostenlos.
Ist eine fristgerechte Zahlung der Schulden nicht möglich, werden offene Zahlungen bei Gericht eingeklagt. Es entstehen abermals Kosten.
Pfändung und Exekution: Ein Gericht kann einen Exekutionsantrag stellen, das bedeutet, dass der Lohn gepfändet wird oder dass bewegliche Haushaltsgüter versteigert werden (Stereoanlage, Fernsehapparat, Handy, Auto…).Auch die Zwangsversteigerung von Grundstücken, Wohnung oder Haus ist möglich.
Bevor es jedoch so weit kommt, sollte unbedingt die Schuldnerberatung aufgesucht
werden.