Abschnittsübersicht

    • Verpflichtende Basisliteratur

    • Wolfgang Sitte (2001): Lernergebniskontrolle und Leistungsbeurteilung.- In: Wolfgang Sitte und Helmut Wohlschlägl (Hrsg.) Beiträge zur Didaktik des "Geographie und Wirtschaftskunde"-Unterrichts.- Wien. (= Materialien zur Didaktik der Geographie und Wirtschaftskunde, Bd. 16. S. 271 - 290

    • Aufgaben zu folgendem Text:

      Wolfgang Sitte (2001): Lernergebniskontrolle und Leistungsbeurteilung.- In: Wolfgang Sitte und Helmut Wohlschlägl (Hrsg.) Beiträge zur Didaktik des "Geographie und Wirtschaftskunde"-Unterrichts.- Wien. (= Materialien zur Didaktik der Geographie und Wirtschaftskunde, Bd. 16. S. 271 - 290

      1.)    Beschreiben Sie die drei Bestandteile, aus denen sich eine Lernergebniskontrolle zusammensetzen sollte.

      2.)    Zeigen Sie auf, inwiefern Lernergebniskontrollen eine Rückmeldefunktion besitzen.

      3.)    Beschreiben Sie Probleme, die bei der Leistungsbeurteilung entstehen können.

      4.)    Bestimmen Sie mögliche Verfahren, um Lernergebnisse festzustellen und zu bewerten. Beschreiben Sie dabei Vor- und Nachteile dieser Verfahren.

      5.)    Vergleichen Sie informelle Tests sowie mündliche Prüfungen in Hinblick auf deren Objektivität.

      6.)    Beschreiben Sie Aspekte, die bei der Erstellung eines informellen Tests von Bedeutung sind.

      7.)   Geben Sie Aspekte, die bei der Bewertung und Korrektur eines informellen Tests berücksichtigt werden könnten, wieder.

    • Vertiefende Literatur

    • Stern Th. (2010): Förderliche Leistungsbewertung. ÖZEPS - Österr. Zentrum für Persönlichkeitsbildung und soziales Lernen. Wien 2010

    • Der Wiener Fachdidaktiker Herbert Pichler fasste in einem Webinar 2022 zentrale Aspekte der Leistungsfeststellung zusammen. Folien und die Aufzeichnung stehen Nutzer*innen der LernplattformGW zur Verfügung; bitte melden Sie sich an und schreiben Sie sich ein.

    • § 11 (5) Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.

      § 11 (3) Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.