Abschnittsübersicht

    • Entwicklung von Lehrplan (LP) und Paradigmen für GW in Österreich (Q.: Online-Studienbehelf an der PHnoe Christian Sitte, 2010 erg.)

    • Zur Gültigkeiten des Lehrplans und zu schulautonomen Regelungen in der AHS-Oberstufe

      • Der Lehrplan ist vom Bildungsministerium  (vgl. SCHUG § 17/1)   verordnet, dazu zählen die Richtlernziele, die Lehrplankapitel und die Gliederung in Semestermodule (der NOST >> ). Schulautonome Veränderungen der Stundentafel und schulautonome Gegenstände erfordern eine dementsprechende Anpassung des Lehrplanes.
        Die RIchtlernziele sowie die Semesterzuordnung sind verpflichtend. Die Gewichtung sowie die inhaltliche und methodische Gestaltung obliegt der jeweiligen Lehrkraft.
      • Jede Lehrkraft muss innerhalb der einzelnen Module des Lehrplans die 'wesentlichen Bereiche' am Semesterbeginn festgelegen. Für diese gibt es eine bundesweite Empfehlung einer Arbeitsgruppe, die mit der Bundes-Arge GW abgesprochen ist. Es ist zu empfehlen, dass diese wesentlichen Bereich schulintern im Jahrgang einheitlich sind.
        Diese 'wesentliche Bereiche des Lehrplans' sind von Schüler/-innen nicht kompensierbar, sie müssen daher vom Schüler bzw. der Schülerin zumindestens 'überwiegend erfüllt' werden, was von der Lehrperson zu dokumentieren ist. Etwaige nicht erfüllte 'wesentliche Bereiche' werden zum Gegenstand einer daraus folgenden Wiederholungsprüfung.
      • Die Themenbereiche für der mündlichen Reifeprüfung in GW werden vom Lehrer bzw. der Lehrerin festgelegt und von der schulinternen GW-Fachkonferenz beschlossen. Ihre Zahl ist auf 2 bis 3 pro Jahreswochenstunde festgelegt und mit 18 gedeckelt. Bei sieben Stunden GW in der AHS-Oberstufe wären es demnach 14 bis 18 Themenbereiche.

    • in einem fächerübergreifendem Lernfeld "Sachunterricht"...und das ist mehr als man denkt...(vgl. mit S I !)

      T I P P :  sehen sie auf den Webseiten der bekannten österr. Schulbuchverlage einmal nach...dort findet man auch Sachunterrichtsbücher u.a. zum Durchblättern....